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Für den Vorsitzenden der Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr, der frühere Bundesverteidigungsminister Volker Rühe, steht der Parlamentsvorbehalt „überhaupt nicht infrage“. Das machte der ehemalige Verteidigungsminister während der Pressekonferenz im Anschluss an die nichtöffentliche Sitzung der Kommission am Mittwoch, 4. Juni 2014, deutlich. Dies sei auch die Ansicht der Kommissionmitglieder, fügte Rühe hinzu.
Ziel der Kommission sei es vielmehr zu prüfen, „ob wir zu Anpassungen und Ergänzungen angesichts der Streitkräftestruktur gelangen müssen“. Die Veränderung in der europäischen Streitkräftestruktur sei teils schon im Gange. „Wir werden mit Blick auf die Ressourcen nicht dabei bleiben können, dass jeder alles macht“, sagte der CDU-Politiker.
Walter Kolbow, ehemaliger Staatssekretär im Verteidigungsministerium und stellvertretender Vorsitzender der Kommission, verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem von der Vision der europäischen Streitkräfte die Rede sei. Die Fragen seien: „Wie würde eine Parlamentsbeteiligung bei europäischen Streitkräften aussehen? Wer bekommt Verantwortung dazu? Wer muss auf etwas verzichten?“
Grundsätzlich, so Kolbow, habe sich das Parlamentsbeteiligungsgesetz bewährt. Aber: „Die Zukunftsfähigkeit der deutschen Parlamentsbeteiligung muss künftig nicht nur im nationalen Recht, sondern im europäischen Recht oder gar im globalen Zusammenhang gesehen werden“, forderte der SPD-Politiker.
Rühe sprach des Weiteren von der „Bereitstellungssicherheit“, die gegeben sein müsse, auch bei Ressourcen „die man stellvertretend für andere hat“. Das sei ein objektives Problem. „Was passiert bei einem gemeinsamen Projekt mit Italien, wenn die Italiener ja sagen und wir nein?“, fragte der Vorsitzende der Kommission. Wenn europäische Streitkräfte parlamentarisch kontrolliert werden sollen, sei das in der Praxis ein Problem. „Dafür müssen wir einen Weg finden“, forderte er.
Sein Stellvertreter Kolbow kritisierte die derzeitige Praxis bei Mandatsverlängerungen. In „Kurzinterventionen“ würden diese in 38 Minuten abgehakt. „Das ist nicht adäquat für den Einsatz von Streitkräften, wo es um Tod oder Leben geht“, urteilte er. So würden keine Unterschiede gemacht, ob es sich um eine Trainingsmaßnahme, eine Ausbildungsmaßnahme oder einen bewaffneten Einsatz handle. Dies müsse aber den Bürgern deutlich gemacht werden.
Kolbows Fazit lautet daher: „Wir haben im Sicherheitsbereich eine Kommunikationslücke, eine Organisationslücke und eine daraus folgende Strategielücke.“ Dies aufzuarbeiten, sie auch Auftrag der Kommission, betonte er. (hau/04.06.2014)