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Über gut elf Milliarden Euro soll Minister Hermann Gröhe in diesem Jahr verfügen. © picture alliance/Bildagentur-online
Ohne wesentliche Änderungen durch den Haushaltsausschuss wird der
Gesundheitsetat Minister Hermann Gröhe (CDU) für das Jahr 2014 am kommenden Dienstag, 24. Juni 2014, in zweiter Lesung im Plenum beraten. Laut Haushaltsplan (18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025) schrumpft der Etat des Bundesministeriums für Gesundheit im Vergleich zu 2013 um rund 934 Millionen auf rund 11,05 Milliarden Euro. Die 105-minütige Aussprache beginnt gegen 14.40 Uhr.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Größter Ausgabenposten sind die Zuweisungen des Bundes an den
Gesundheitsfonds, die mit 10,5 Milliarden Euro veranschlagt werden im
Vergleich zu 11,5 Milliarden Euro 2013.
Der Bundeszuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird damit deutlich gekürzt. Laut Etatvorlage werden in diesem Jahr 3,5 Milliarden Euro weniger an den Gesundheitsfonds überwiesen, als eigentlich gesetzlich vorgesehen, im kommenden Jahr 2,5 Milliarden Euro weniger.
Der Gesundheitsetat trägt somit in den Jahren 2013 bis 2015 über den
gekürzten Bundeszuschuss mit insgesamt 8,5 Milliarden Euro zum Ziel
eines ausgeglichenen Haushalts bei. 2016 soll dann wieder die reguläre
Summe in Höhe von 14 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
Im Jahr darauf ist sogar mit 14,5 Milliarden Euro eine leichte Anhebung des
Bundeszuschusses vorgesehen. Die Differenz wird aus den Rücklagen des
Fonds ausgeglichen, sodass den Krankenkassen kein finanzieller Nachteil
entsteht.
Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Ende
2013 auf insgesamt gut 30 Milliarden Euro gestiegen. Davon entfielen rund 16,8 Milliarden Euro auf die Krankenkassen und rund 13,6 Milliarden Euro auf den Gesundheitsfonds.
Neben dem Ministerium umfasst der Einzelplan 15 mehrere bedeutende
Gesundheitseinrichtungen, nämlich die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung, das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und
Information, das Paul-Ehrlich-Institut, das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte sowie das Robert-Koch-Institut, die mit
jeweils eigenen Kapiteln im Haushaltsplan vertreten sind.
Zur Abstimmung liegen auch vier Änderungsanträge der Linksfraktion vor (18/1819, 18/1820, 18/1821, 18/1822). Unter anderem sollten 2,5 Milliarden Euro zur Beseitigung des Investitionsstaus in Krankenhäusern in den Etat aufgenommen werden, so die Fraktion. (pk/24.06.2014)