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Das Budget für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bleibt nahezu unverändert. Der zuständige Bundesminister Christian Schmidt (CSU) soll rund 5,3 Milliarden Euro ausgeben dürfen. Zum Vergleich: 2013 betrug der Etat insgesamt 5,27 Milliarden Euro. Die fast zweistündige Beratung der zweiten Lesung des Einzelplans 10 (18/700, 18/702) beginnt am Dienstag, 24. Juni 2014, voraussichtlich ab 20.20 Uhr.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Den Kern des Agrarbudgets bildet die Sozialpolitik, die rund 70 Prozent der Aufwendungen ausmacht. Das sind rund 3,7 Milliarden Euro für die Alters-, Kranken- und Unfallversicherung der Land- und Forstwirte. Ein Zuschlag von 62 Millionen Euro soll die zu erwartende Sonderbelastung durch den eingesparten Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds ausgleichen.
Insgesamt 600 Millionen Euro stellt der Bund für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zur Verfügung. Die Mittel, die zusammen mit weiteren Zuschüssen der Bundesländer und der Europäischen Union ein Volumen von über zwei Milliarden Euro betragen, dienen der Förderung des ländlichen Raumes und der Verbesserung des Hochwasserschutzes.
Im Unterschied zur Einbringung des Haushaltsentwurfs im April 2014 fallen die vom Haushaltsausschuss empfohlenen Änderungen (18/1010, 18/1023, 18/1024, 18/1025) vergleichsweise gering aus. Zwar werden unter anderem die Mittel zur Finanzierung von Krediten für EU-Marktordnungsmaßnahmen und der Notfallvorsorge um zwei Millionen Euro sowie die Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe um vier Millionen Euro gekürzt, dafür werden Zuschüsse für die nachhaltige Nährstoffversorgung, die Gesunderhaltung von Wäldern sowie zur Verbesserung der Versorgung mit pflanzlichen Eiweißen in Höhe von rund vier Millionen Euro gewährt.
Neu hinzu kommen Ausgaben von rund fünf Millionen Euro für die internationale Waldbewirtschaftung, die aus anderen Haushaltstiteln gegenfinanziert werden. (eis/18.06.2014)