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Vier Sachverständige äußern sich zu geplanten Änderungen des Meldegesetzes. © picture alliance/Bildagentur-online
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom 3. Mai 2013 soll nach dem Willen der Bundesregierung noch vor seinem Inkrafttreten Anfang Mai 2015 aktualisiert werden. Mit dem Inkrafttreten am 1. Mai 2015 seien zeitgleich Folgeregelungen des Bundes und der Länder erforderlich, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1284), der am Dienstag, 24. Juni 2014, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) beginnt um 7.45 Uhr im Sitzungssaal 4.600 des Berliner Paul-Löbe-Hauses.
Vier Sachverständige sollen sich zur geplanten Änderung äußern. Unter anderem ist vorgesehen, die Ermächtigungsgrundlagen im Bundesmeldegesetz früher in Kraft treten zu lassen als das übrige Gesetz.
Ferner sollen aufgrund einer Änderung des Einkommensteuergesetzes Daten und deren Übermittlung zur steuerlichen Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften angepasst werden. (vom/18.06.2014)
Zeit: Dienstag, 24. Juni 2014, 7.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 600
Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.