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Die Ausgaben des Bundes für Deutschlands Familien sollen im kommenden Jahr 2015 weiter steigen. So werden sich die Kosten des Betreuungsgeldes von derzeit rund 515 Millionen Euro voraussichtlich auf rund eine Milliarde Euro fast verdoppeln. Ebenfalls angehoben werden sollen die Mittel für das Elterngeld: um 30 Millionen auf insgesamt 5,4 Milliarden Euro. Insgesamt soll der Haushalt für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD) um 497 Millionen auf 8,46 Milliarden Euro anwachsen. Dies sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2015 vor, über den der Bundestag am Donnerstag, 11.September 2014, voraussichtlich ab 16.40 Uhr beraten wird. Für die Debatte sind 105 Minuten eingeplant.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Von den insgesamt 8,56 Milliarden Euro des Etats fließen nach der Haushaltsplanung der Regierung insgesamt 7,48 Milliarden Euro in die gesetzlichen Leistungen für Familien. Neben dem Elterngeld (5,4 Milliarden Euro) und dem Betreuungsgeld (eine Milliarde Euro) gehören hierzu das Kindergeld und der Kinderzuschlag (498,3 Millionen Euro), der Unterhaltsvorschuss (295,04 Millionen Euro) und die Mittel zur Finanzierung der Familienpflegezeit (1,35 Millionen Euro). Hinzu kommen die Zuweisungen des Bundes an die Conterganstiftung (155,31 Millionen Euro) und die Einlage in die Stiftung „Mutter und Kind“ (92,03 Millionen Euro).
Mit 265 Millionen Euro kalkuliert der Bund die Ausgaben für die Freiwilligendienste elf Millionen Euro niedriger ein als im laufenden Jahr. Davon sollen unverändert 93 Millionen Euro an die Freiwilligendienste der Bundesländer fließen und 167 Millionen Euro an den Bundesfreiwilligendienst. Weitere 75 Millionen Euro sind für die Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik eingeplant, elf Millionen Euro mehr als 2014. Für die Kinder- und Jugendpolitik sind unverändert weitere 384 Millionen Euro vorgesehen. (aw/02.09.2014)