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Der Etat des Bundesinnenministeriums steht am Dienstag, 9. September, auf der Tagesordnung. © pa/Eibner-Pressefoto
In der ersten Lesung des Bundeshaushalts 2015 steht am Dienstag, 9. September 2014, gegen 13 Uhr der Etat des Bundesinnenministeriums für gut eineinhalb Stunden auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach dem Regierungsentwurf umfasst der Haushalt von Ressortchef Dr. Thomas de Maizière (CDU) ein Ausgabenvolumen von gut 5,73 Milliarden Euro und damit fast 167 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr, in dem Ausgaben in Höhe von knapp 5,9 Milliarden Euro vorgesehen sind.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Dem gegenüber stehen erwartete Einnahmen in Höhe von knapp 381 Millionen Euro nach fast 406 Millionen Euro im Etat 2014. Die Personalausgaben sollen laut Regierungsvorlage von für dieses Jahr veranschlagten gut 3,19 Milliarden Euro um fast 81 Millionen Euro auf mehr als 3,27 Milliarden Euro im Jahr 2015 steigen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben werden für das kommende Jahr mit knapp 1,11 Milliarden Euro nach gut 1,12 Milliarden Euro in 2014 veranschlagt.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen den Angaben zufolge 2015 im Vergleich zum laufenden Jahr um fast 178 Millionen Euro auf mehr als 1,07 Milliarden Euro zurückgehen, während die Ausgaben für Investitionen um gut 56 Millionen Euro auf mehr als 408 Millionen Euro sinken sollen.
Rund zwei Drittel der Ausgaben des Innenetats 2015 sollen für den Bereich der Sicherheitsbehörden aufgewandt werden. Allein für die Bundespolizei sieht der Etatentwurf 2015 Gesamtausgaben in Höhe von fast 2,45 Milliarden Euro nach knapp 2,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr vor.
Die Gesamtausgaben des Bundeskriminalamtes sollen laut Vorlage von gut 415 Millionen Euro 2014 auf mehr als 416 Millionen Euro im kommenden Jahr steigen, während die des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit weniger als 210 Millionen Euro 2015 im Vergleich zu 2014 eher geringfügig zurückgehen sollen. (sto/02.09.2014)