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Der Justizetat ist am Dienstag, 9. September, Gegenstand einer Bundestagsdebatte. © picture alliance
Traditionell ist das Justizministerium das Ministerium mit dem kleinsten Etat aller Bundesministerien. Das hat sich auch nicht geändert, als die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz zu Beginn der laufenden Wahlperiode vom Landwirtschaftsministerium an das Justizministerium überging. Minister Heiko Maas (SPD) kann sich auf ein Ausgabevolumen von 663,02 Millionen Euro einstellen, das sind 14,88 Millionen Euro mehr als 2014. Am Dienstag, 9. September 2014, ist der Etatentwurf 2015 des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (18/2000, Einzelplan 07) ab etwa 14.40 Uhr Gegenstand der 105-minütigen ersten Lesung im Bundestag.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Auch im Justizministerium schlucken die Ausgaben für das Personal den Löwenanteil des Budgets. 442,75 Millionen Euro sind dafür eingestellt, 21,73 Millionen Euro mehr als 2014. Die Personalausgaben werden aber mehr als gedeckt durch die Einnahmen des Ministeriums, die mit 480,33 Millionen Euro taxiert sind.
Allein das Bundesamt für Justiz, eine dem Ministerium nachgeordnete Behörde, soll Gebühren und sonstige Entgelte im Umfang von 96,49 Millionen Euro einsammeln. Dazu zählen beispielsweise Gebühren für die Erteilung von Führungszeugnissen, die mit 23,35 Millionen Euro angesetzt sind, vor allem aber Einnahmen aus Ordnungsgeldverfahren gegen Vorstände von Kapitalgesellschaften, die gegen handelsrechtliche Pflichten, etwa die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, verstoßen haben. Dafür rechnet das Maas-Ministerium schon mal mit Einnahmen von rund 69,68 Millionen Euro.
Getoppt werden diese Einnahmen aber noch durch die Gebühren, die für gewerbliche Schutzrechte verlangt werden. 337,72 Millionen Euro erwartet das dem Ministerium nachgeordnete Deutsche Patent- und Markenamt in München an Gebühren aus der Erteilung und Verwaltung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Design.
Auf der Ausgabenseite des Ministeriums schlägt der Verbraucherschutz mit 28,81 Millionen Euro zu Buche, das sind 445.000 Euro mehr als 2014. Für die Versorgung von Beamten und Richtern sind 141,63 Millionen Euro vorgesehen, 4,24 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Ausgaben des Ministeriums selbst schlagen mit 76,65 Millionen Euro zu Buche, 5,39 Millionen Euro mehr als 2014.
Die Kosten des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe als oberster Gerichtshof des Bundes für Zivil- und Strafsachen belaufen sich dem Entwurf zufolge auf 37,62 Millionen Euro, 834.000 Euro mehr als in diesem Jahr. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof kostet voraussichtlich rund 32,32 Millionen Euro, 652.000 Euro mehr als 2014. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll als oberster Gerichtshof für die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit über rund 19,71 Millionen Euro verfügen können, 422.000 Euro mehr als im laufenden Jahr.
Der Bundesfinanzhof in München als oberster Gerichtshof des Bundes für die Finanzgerichtsbarkeit soll 17,38 Millionen Euro ausgeben können, 2,01 Millionen Euro mehr als 2014. Die Kosten des Bundespatentgerichts in München sind mit 15,2 Millionen Euro angesetzt, 2,3 Millionen Euro mehr als dieses Jahr.
Auf 56,32 Millionen Euro belaufen sich die Kosten für das Bundesamt für Justiz in Bonn, 332.000 Euro weniger als 2014. Auf 186,67 Millionen Euro summieren sich die Ausgaben für das Deutsche Paten- und Markenamt, das damit 534.000 Euro mehr ausgeben könnte als in diesem Jahr.
Einnahmen und Ausgaben des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind nicht im Einzelplan des Justizministeriums, sondern in einem eigenen Einzelplan 19 aufgelistet. Die Ausgaben sollen sich 2015 auf 29,09 Millionen Euro belaufen, im Vergleich zu 46,07 Millionen Euro in diesem Jahr. Den Löwenanteil machen die Personalausgaben mit 24 Millionen Euro aus (2014: 23,73 Millionen Euro).
Der starke Rückgang der Einnahmen ist darauf zurückzuführen, dass für die Grundsanierung des Gerichtsgebäudes in diesem Jahr noch 14,89 Millionen Euro zu Buche schlagen, während 2015 dafür nur noch 346.000 Euro vorgesehen sind.(vom/03.09.2014)