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Der Bund will ein Milliardenpaket für Länder und Kommunen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung schaffen. Mit diesem Vorstoß befasste sich am Freitag, 26. September 2014, der Bundestag, bevor darüber nun die Ausschüsse weiterberaten. Mit dem Vorhaben erweise sich die Bundesregierung als „verlässlicher Partner für Länder und Kommunen“, befand Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU). „Wir wursteln nicht herum, wir klotzen“, meinte Familienministerin Manuela Schwesig.
Schäuble nahm alle staatlichen Ebenen in die Pflicht zu „zukunftsfördernden Investitionen“. Und merkte an: „Der Bund muss auch handlungsfähig bleiben.“ Die Kommunen „attraktiv, lebendig und lebenswert“ zu halten, sei auch eine Aufgabe der Länder, die zudem allein für den Ausgleich zwischen den Gemeinden verantwortlich seien.
Schwesig sprach von einem „doppelten Gewinn“. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werde weiter verbessert. Gleiches gelte für die Bildungschancen der Kinder. Sie unterstrich, dass bei allem Blick auf die Quantität die Qualität nicht auf der Strecke bleibe – von gesundem Essen bis gezielter Sprachförderung.
Damit hob sie ab auf kritische Äußerungen der Abgeordneten Diana Golze von der Linksfraktion. Ob Betreuungsschlüssel, ob Ausbildung und Entlohnung des Personals: „Von Qualität steht in diesem Gesetzentwurf nichts.“ Dabei sei gerade in dem Bereich „der Handlungsbedarf groß“. Sie setzte sich für „gesetzlich verbriefte Mindeststandards“ ein: „Wir brauchen den großen Wurf.“ Es genüge nicht allein der Rechtsanspruch auf einen Platz. Er müsse auch für die Ausstattung gelten.
Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) sah in dem Gesetzentwurf eine „herbe Enttäuschung für die Kommunen“. Die angepeilten zusätzlichen Milliarden für die Kinderbetreuung blieben unter der Summe, die ihnen die schwarz-gelbe Regierung durch Steuerentlastungen genommen habe. Zudem verschiebe die Koalition den Beginn der Maßnahmen nach hinten - gemessen am Koalitionsvertrag. Also handle es sich um einen „Wortbruch“.
Für Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) ist es allemal noch „das Wichtigste, meinen Enkelkindern keine Neuverschuldung zu übergeben“. Stärker sprudelnde Steuerquellen? Ihn stört, wie er sagte, dass „so getan wird, als ob nur der Bund Steuermehreinnahmen hat“. Und er betonte: „In der Gesamtheit geht es den Ländern und Kommunen deutlich besser als dem Bund.“ Zudem sei es für ihn eine „spannende Frage“, ob denn das Geld „wirklich bei den Kommunen ankommt“.
Bettina Hagedorn (SPD) erklärte: „Wir reden hier über richtig viel Geld.“ Die Debatte bedeute „einen guten Tag für die Familien und die frühkindliche Bildung“. Sie blickte zurück auf einen „Kraftakt in den letzten zehn Jahren“. Rot-Grün habe 2004 den Startschuss zum Ausbau der Krippenplätze gegeben. Das Ergebnis sei eine Steigerung von 60.000 auf nunmehr fast 800.000 Plätze. Dazu habe der Bund sehr wohl seinen Beitrag geleistet.
In der Debatte beleuchtete das Parlament den „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinder-betreuung“ (18/2586). In der Aussprache ging es auch um einen Antrag der Linksfraktion zum schnelleren Ausbau der Kinderbetreuung und zu einer Qualitätsverbesserung (18/2605).
Die Regierung hat vor, die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich um eine Milliarde Euro zu entlasten. Dies soll zur Hälfte dadurch erreicht werden, dass der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern steigt. Die andere Hälfte soll in einem höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes bestehen.
Überdies will die Bundesregierung, so sieht es der Gesetzentwurf vor, einen Teil der vorgesehenen Entlastung von insgesamt sechs Milliarden Euro im Zusammenhang mit den Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen bereitstellen. Das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ soll deshalb um 550 Millionen Euro aufgestockt werden.
Da im Mai dieses Jahres das Sondervermögen nicht abgeflossene Mittel in Höhe von 450 Millionen Euro aufgewiesen habe, stehe somit eine Milliarde Euro zur Verfügung, heißt es in dem Gesetzentwurf. In ihm ist außerdem davon die Rede, dass zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes in den Jahren 2017 und 2918 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht werden soll. (fla/26.09.2014)