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Auch wenn sein Name in der Debatte kaum fiel, so war die Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy am Donnerstag, 25. September 2014, im Plenum des Bundestages doch immer präsent. Die Abgeordneten debattierten nämlich einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2601) zur weiteren Verschärfung des Sexualstrafrechts.
Edathy gab im Februar diesen Jahres sein Bundestagsmandat auf, nachdem bekannt geworden war, dass die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen gegen ihn eingeleitet hatte, und zwar aufgrund des Verdachts, sich kinderpornografisches Material beschafft zu haben.
Doch nicht nur die Affäre um Edathy war der Grund für die Verschärfung und Erweiterungen der Regelungen im Sexualstrafrecht. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung gleichzeitig auch Vorgaben der Konvention des Europarates zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch sowie des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornografie aus dem Jahr 2012 in nationales Recht um. Mit debattiert wurde außerdem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2619) für mehr Schutz und Hilfen für Kinder.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf viele Schutzlücken im Strafrecht geschlossen würden. So sei es dank des Gesetzes im Falle eines Missbrauchs einer Schülerin durch einen Lehrer nun nicht mehr wichtig, ob der Lehrer Klassenlehrer ist oder nicht. „Niemand soll seine Vertrauensstellung ungestraft missbrauchen können“, sagte Maas.
Ebenso deutlich befürwortete er die Verlängerung der Verjährungsfristen für Missbrauchsfälle bis zum 30. Lebensjahr des Opfers, oder, im Falle von schwerem Missbrauch, auch bis zum 50. Lebensjahr. Dass eine solche Änderung notwendig sei, hätten Vorfälle wie an der Odenwaldschule gezeigt. „Opfer brauchen Zeit, um den Mut zu fassen, sich zu äußern.“
Der Minister befürwortete außerdem die Ausweitung des Straftkatalogs im Ausland. Ob eine Straftat geahndet worden sei oder nicht, sei bisher viel zu oft davon abhängig gewesen, ob das Opfer seinen Lebensmittelpunkt im Ausland oder im Inland habe.
Als weiteren Punkt sprach Maas die Verschärfung der Regelungen für das Herstellen, Verbreiten und Besitzen von Bildern nackter Kinder an. Auch hier schließe das Gesetz eine Schutzlücke, die neuen Regelungen würden auch Bildern von nackten Kindern ohne sexuellen Bezug mit einschließen. „Niemand soll mehr mit den nackten Körpern von Kindern ungestraft Geschäfte machen“, sagte Maas.
Befürchtungen, mit den verschärften Regeln würden auch Eltern, die harmlose Bilder ihrer Kinder beim Nacktbaden oder am Strand machten, kriminalisiert, wies der Bundesjustizminister zurück. Das sei schon deshalb nicht so, da Eltern nicht unbefugt handelten. Neu strafbar wird außerdem, wer Nacktaufnahmen oder Bilder verbreitet, die dazu dienen, dem Ansehen der Person „erheblich zu schaden“. Die Pressefreiheit bleibe von einer solchen Regelung ausgenommen, sagte Maas. Unvorteilhafte Bilder von Prominenten seien auch weiterhin geschützt.
Für die Fraktion Die Linke sprach Halina Wawzyniak. Der zentrale Ansatzpunkt ihrer Fraktion sei die Prävention, sagte sie, deshalb gehöre ein Rechtsanspruch auf Therapie und umfassende Hilfe nach Verbüßen der Strafe in das Gesetz. Gleichzeitig äußerte sie zwar Verständnis für die Verlängerung der Verjährungsfristen. Allerdings seien die Fristen bereits 2013 verlängert worden und noch immer fehle hier eine Evaluation. Außerdem erschwere der lange Zeitabstand die spätere Aufklärung der Tat, wodurch man Gefahr laufe, die Hoffnung der Opfer auf Gerechtigkeit zu enttäuschen, und das dürfe nicht sein.
Ein weiterer Kritikpunkt für Wawzyniak war die fehlende Bestimmtheit in vielen Formulierungen des Gesetzes. Zum Beispiel, was mit „unnatürlich sexualisierte Haltung der Kinder“ auf den Fotos gemeint ist und was den bewussten oder unbewussten Zugriff auf kinderpornografisches Material im Internet anbelangt. Wie wolle man denn den unbeabsichtigten Aufruf solcher Daten kontrollieren? In anderen Länder sei explizit das Herunterladen oder Bezahlen für solche Daten genannt. Sie vermutete, dass sich über das Gesetz hier Befürworter der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ein Hintertürchen offen gelassen haben.
Für Thomas Strobl (CDU/CSU) bringt das Gesetz zahlreiche Verbesserungen für Opfer sexueller Gewalt mit sich. Das sei besonders wichtig, denn die, um die es gehe, könnten sich selber nicht wehren. Das Gesetz mache dabei ganz klar: „Der Handel mit Nacktbildern von Kindern ist ab heute in Deutschland kriminell.“ Egal, ob es sich dabei um sehr oder weniger eindeutige Bilder handele.
Prinzipiell stünde der Kampf gegen Kindesmissbrauch auf drei Säulen, sagte Strobl. Säule eins sei die Prävention, und da sei es gelungen, die Förderung des Projekts „Kein Täter werden“ zu sichern. Dank des Gesetzes würden nun in Säule zwei, dem lückenlosen Strafrecht, einige Schutzlücken geschlossen.
Beispielswiese sei das Horten von Kinderpornografie mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen. Und bisher habe es noch keine einheitliche Wertungs- und Auslegungsbasis innerhalb Deutschlands gegeben, ab welcher Art von Bildern von nackten Kindern eine Staatsanwaltschaft wegen Kinderpornografie ermittele. Das sei jetzt anders und das helfe Säule drei, der effektiven Strafverfolgung. Insgesamt ist das Gesetz „ein gutes Paket, um den Opfern zu helfen und darauf kommt es an“.
Für die Grünen begrüßte Katja Keul Klarstellungen im Gesetz, beispielswiese die Strafbarmachung der Anbahnung von sexuellem Kontakt zu Minderjährigen über das Internet, das sogenannte „grooming“, oder die Verlängerung der Verjährungsfristen. „Die Opfer brauchen Zeit zu heilen und Kraft zu schöpfen ohne den Druck der Verjährung.“ Allerdings sehe sie viele Unklarheiten im Gesetz. So werde dadurch der einvernehmliche Austausch von Nacktbildern unter Jugendlichen unter Strafe gestellt. Die Strafbarkeit solle viel mehr nur auf die Verbreitung beschränkt werden.
Was die Strafbarkeit des Herstellens von Bildern, die dazu taugen, dem Ansehen von Personen „erheblich zu schaden“, so zählte Keul verschiedene Beispiele auf, in denen das Gesetz andere Folgen entwickele als ursprünglich intendiert. „Ihr Gesetz wird dem rechtlichen Maßstab nicht gerecht“, sagte sie.
Dr. Johannes Fechner (SPD) wies darauf hin, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz einer EU-Richtlinie zum besseren Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt nachkomme. „Wir dürfen in diesem Bereich keine Strafbarkeitslücken erlauben“, sagte er. Es sei gut, dass der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs auch um Stiefeltern oder neue Lebenspartner erweitert wird. Auch Fechner begrüßte die Strafbarkeit von „grooming“ durch das Gesetz.
Insgesamt sei es ein gutes Zeichen, dass der deutsche Kinderschutzbund das Gesetz ausdrücklich gelobt habe. Das bedeute, dass man das Richtige tue. Nicht vergessen werden solle aber, dass die Polizei auch dazu in die Lage versetzt werden müsse, die neuen Straftatbestände auch zu verfolgen. Hier zeige der 2. Untersuchungsausschuss gerade, ob das Bundeskriminalamt auch entsprechend ausgerüstet ist. Der Gesetzesentwurf und der Antrag wurden zur weiteren Beratung in die federführenden Ausschüsse überwiesen. (jbb/25.09.2014)