Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite der Banken sind am Freitag, 10. Oktober 2014, Thema im Bundestag. Grund für die Debatte ist ein Antrag der Fraktion Die Linke zur gesetzlichen Deckelung und Veröffentlichung der Zinssätze (18/2741). Ebenfalls debattiert werden zwei weitere Anträge der Fraktion Die Linke (18/807) und Bündnis 90/Die Grünen (18/1342) zum gleichen Thema. Für die Debatte sind 45 Minuten vorgesehen, sie beginnt voraussichtlich um 12.30 Uhr.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Von einem „Dispokredit“ wird gesprochen, wenn ein Konto in dem mit der Bank vereinbarten erlaubten Rahmen ins Minus gerät, von einem „Überziehungskredit“, wenn ein Konto in einem „geduldeten Rahmen“ überzogen wird.
Nach dem Willen der Linken sollen die Zinsen für eingeräumte Dispositionskredite sowie für geduldete Überziehungskredite künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. Zur Begründung heißt es in dem Antrag (18/807), angesichts des niedrigen EZB-Leitzinses seien die hohen Zinssätze auf Dispo- und Überziehungskredite "ungerechtfertigt" und trügen zu "Verschuldungsspiralen" bei vielen einkommensschwachen Bankkunden bei.
Die Banken sollten nach dem Willen der Linken verpflichtet werden, die aktuellen Zinssätze im Internet und deutlich sichtbar in den Filialen zu veröffentlichen. Ebenso sollte eine Kündigungsfrist des Dispo- und Überziehungskredits von mindestens vier Wochen vorgeschrieben werden.
Die Grünen wiederum fordern in ihrem Antrag (18/1342) die Senkung der Zinsen auf ein „vertretbares Niveau“, das einerseits dem Verbraucherschutz Rechnung trägt und andererseits die Refinanzierungs- und Risikokosten der Bank berücksichtigt. Angesichts des historisch niedrigen EZB-Leitzinses von 0,25 Prozent seien die hohen Dispo- und Überziehungszinsen „nicht akzeptabel“.
Übereinstimmend verweisen Linke und Grüne auf Berechnungen der Stiftung Warentest, wonach 2013 der durchschnittliche Dispozins bei 11,3 Prozent gelegen habe und für Überziehungszinsen sogar bis zu 22,5 Prozent berechnet worden seien.
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatten sich am 24. September die geladenen Sachverständigen mehrheitlich gegen eine gesetzliche Deckelung ausgesprochen.
Hauptgrund ist, dass der Dispokredit und der damit verbundene Zinssatz nach Aussage der Experten ein Kopplungsprodukt ist, dessen Kosten mit den Kosten anderer Produkte wie dem Girokonto verbunden sei und daher jede Bank unterschiedliche Preise habe. (jbb/08.10.2014)