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Der Bundestag hat am Freitag, 7. November 2014, die Einführung des Elterngeld Plus und eine weitere Flexibilisierung der Elternzeit beschlossen. Den entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2583) in einer durch den Familienausschuss noch einmal leicht veränderten Fassung (18/3086) billigte das Parlament mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie mit den Stimmen von Bündnis/Die Grünen. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.
Mit dem Gesetz werde ein „neues Kapitel in einer modernen Familienpolitik“ aufgeschlagen, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Es verbessere die Vereinbarkeit von Familien und Beruf. Lob für das Gesetz kam auch von den Koalitionsfraktionen.
Das Elterngeld Plus und die flexibilisierte Elternzeit trage dem Wunsch junger Mütter und Väter nach mehr Zeit für ihre Familien Rechnung, sagte der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion Marcus Weinberg (CDU/CSU). Der SPD-Parlamentarier Sönke Rix (SPD) bezeichnete das Gesetz als ersten Schritt hin zu einer Familienarbeitszeit.
Zukünftig können Eltern das Elterngeld Plus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit doppelt so lange beziehen wie bisher. Eine Kombination aus Elterngeld und Teilzeit war bislang zwar auch schon möglich, der Lohn aus der Teilzeitbeschäftigung minderte jedoch die Höhe des Elterngeldes ohne dass sich deshalb die Bezugsdauer verlängerte.
Zudem wird ein Partnerschaftsbonus eingeführt, mit dem sich die Bezugsdauer des Elterngeld Plus um weitere vier Monate für jeden Elternteil verlängert, wenn beide pro Woche 25 bis 30 Stunden in Teilzeit arbeiten. Auch Alleinerziehenden mit gemeinsamem Sorgerecht werden die Partnermonate zugebilligt. Der Familienausschuss hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf in diesem Sinne nachgebessert. Elterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus lassen sich zudem kombinieren. Insgesamt erhöht sich die maximale Bezugsdauer damit auf 28 Monate. Das bisherige Elterngeld konnte maximal 14 Monate lang bezogen werden.
Flexibilisiert wird mit der Gesetzesnovelle die Elternzeit. Neben der bisherigen Möglichkeit einer beruflichen Auszeit bis zum dritten Geburtstag eines Kindes können Eltern zukünftig auch zwischen dem dritten und achten Lebensjahr ihres Kindes eine Auszeit von bis zu 24 Monaten einlegen, die in drei statt wie bisher zwei Zweitabschnitte unterteilt werden kann.
Obwohl die Linksfraktion das Gesetz nicht ablehnte und die Grünen sogar zustimmten, übten beide Oppositionsfraktionen deutliche Kritik. Jörn Wunderlich (Die Linke) und Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) bemängelten übereinstimmend, dass Alleinerziehende und Bezieher von Arbeitslosengeld II benachteiligt würden. So sei der Zeitkorridor für eine Teilzeitbeschäftigung zu eng gewählt worden. Dies sei auch von den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zum moniert worden.
Alleinerziehende seien kaum in der Lage einer Teilzeitbeschäftigung von mindestens 25 Stunden nachzugehen. Es sei zudem ungerecht, dass das Arbeitslosengeld II auf das Elterngeld angerechnet werde. Die Linksfraktion kritisierte zudem, dass der Anspruch auf Elterngeld nicht mehr pro Kind, sondern nur noch pro Geburt gilt.
Dadurch würden die Eltern von Mehrlingen deutlich benachteiligt. Diese Benachteiligung werde auch durch den Zuschlag bei Mehrlingsgeburten nicht ausgeglichen. Entsprechende Initiativen der Linken (18/3090) und der Grünen (18/2749) lehnte der Bundestag jedoch mehrheitlich ab. (aw/07.11.2014)