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Der Bundestag hat von Mittwoch, 3. Dezember, bis Freitag, 5. Dezember 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Sicherheit in Afghanistan: „Transformationsdekade mit zivilen Mitteln erfolgreich gestalten“ ist der Titel eines Antrags von CDU/CSU und SPD (18/3405), den der Bundestag am 5. Dezember gegen das Votum der Linken angenommen hat. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die weitere Entwicklung Afghanistans nach dem Ende der Isaf-Mission durch Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte im Rahmen des Nato-geführten Einsatzes „Resolute Support Mission“, aber auch mit öffentlichen Mitteln und entwicklungs- und außenpolitischen Instrumenten zu unterstützen. Schwerpunkte der Förderung sollten die gute Regierungsführung, der Aufbau leistungsfähiger staatlicher Institutionen, die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Schul- und Berufsbildung, Energie und Wasser, vor allem Trinkwasser, darstellen. Aber auch Maßnahmen im Gesundheitswesen, besonders bei Impfungen, der Rechtssicherheit, der Wahlunterstützung, der humanitären Hilfe und auf dem Gebiet von Kultur und Meiden sollten unterstützt werden.
Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 4. Dezember den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/3321) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/3440) angenommen. Geändert wird die besondere Ausgleichsregelung für Schienenbahnen, damit auch neuen Schienenbahnen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder beim erstmaligen Erbringen von Schienenverkehrsdienstleistungen begünstigt werden können. Die besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dient dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung der Stromkosten stromintensiver Unternehmen in einem Ausmaß zu halten, das mit der internationalen Wettbewerbssituation dieser Unternehmen vereinbar ist. Die Änderung geht auf eine Kritik der EU-Kommission zurück, die vorgebracht hatte, dass die besondere Ausgleichsregelung eine Markteintrittsbarriere für neue Schienenbahnen sein könnte. Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt wurde in zweiter Beratung ein Änderungsantrag der Grünen (18/3451), durch den die Fraktion unter anderem klarstellen wollte, dass die Privilegierungen von Biomasseanlagen, die unter dem EEG des Jahres 2012 in Betrieb genommen worden sind, auch unter den jetzt zu beschließenden Änderungen fortgelten. Auch sollte es einen Bestandsschutz für Anlagen geben, die nach dem EEG des Jahres 2009 oder früher in Betrieb genommen wurden. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Grünen zur zweiten Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (18/3234) ab, wonach klargestellt werden sollte, dass eine anteilige Direktvermarktung auch bei mehreren Anlagen möglich ist, die über eine Messeinrichtung abgerechnet werden. Die letzte EEG-Novelle habe eine unklare Rechtslage geschaffen, hatte die Fraktion argumentiert.
Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister in der EU: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 4. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/17/EU in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern in der Europäischen Union (18/2137) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/3438) angenommen. Die Richtlinie soll den grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen über das Europäische Justizportal verbessern. Im Handelsgesetzbuch werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Interoperabilität des Handelsregisters und des Unternehmensregisters mit der zentralen europäischen Plattform gewährleistet ist. Inländischen Kapitalgesellschaften und EU-ausländischen Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften in Deutschland wird eine einheitliche europäische Kennung zugeordnet, um die Verknüpfung von Informationen zwischen den registerführenden Stellen in der EU zu ermöglichen.
Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 4. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (18/3122) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/3437) angenommen. Zweck des Übereinkommens ist es, die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhüten und zu bekämpfen, die Rechte der kindlichen Opfer zu schützen und die nationale und internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu fördern.
Höhere Leistungen für politisch Verfolgte in der DDR: Einstimmig hat der Bundestag am 4. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (18/3120, 18/3251) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/3445) angenommen. Seit 1. September 2007 erhalten in der DDR politisch Verfolgte eine monatliche Zuwendung von bis zu 250 Euro, wenn sie einen mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbaren Freiheitsentzug von mindestens 180 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind. Seit Ende 2003 erhalten politisch Verfolgte in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR monatliche Ausgleichsleistungen von 184 Euro und als Bezieher einer Rente aus eigener Versicherung 123 Euro, wenn sie ihren Beruf nicht ausüben können und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Diese Beträge werden mit dem Gesetz nun erhöht: Statt bis zu 250 Euro gibt es bis zu 300 Euro, statt bis zu 184 Euro bis zu 214 Euro und statt bis zu 123 Euro bis zu 153 Euro. Die Erhöhung muss nicht mehr beantragt werden, sondern wird von Amts wegen vorgenommen. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (18/3453), auch für verfolgte Schüler, für Opfer von Zersetzungsmaßnahmen durch die Staatssicherheit sowie für Frauen und Mädchen, die 1945 in die UdSSR verschleppt und zu Zwangsarbeit gezwungen wurden, Entschädigungen vorzusehen. Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Linken (18/3145) ab, den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern. Die Ausgleichsleistung sollte unabhängig vom Einkommen gezahlt werden. Bei Enthaltung der Grünen nahm der Bundestag eine Entschließung an, wonach die Bundesregierung darauf hinwirken soll, dass die Länder den Antragstellern auf eigenen Wunsch mündliche Anhörungen einräumen und Kräfte und Ideen von Bund und Ländern im Interesse der SED-Opfer gebündelt werden.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke hat der Bundestag am 4. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (18/3018, 18/3161) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/3439) angenommen. Damit wird die Möglichkeit, im Fall von Steuerhinterziehung durch eine Selbstanzeige straffrei zu bleiben, eingeschränkt. So darf der hinterzogene Betrag künftig 25.000 Euro (bisher 50.000 Euro) nicht mehr überschreiten. Der Berichtigungszeitraum wird auf zehn Jahre für die Fälle einer einfachen Steuerhinterziehung ausgedehnt. Bisher mussten Steuerpflichtige bei einfacher Steuerhinterziehung ihre hinterzogenen Steuern nur für fünf Jahre nacherklären. Im Hinblick auf die Problematik der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Lohnsteueranmeldungen von Unternehmen enthält das Gesetz Sonderregelungen. Darüber hinaus wird die „Anlaufhemmung“ bei der Verjährung der steuerrechtlichen Festsetzung für den Fall verlängert, dass unversteuerte Kapitalerträge aus Nicht-EU-Staaten stammen, die nicht am automatischen Datenaustauschverfahren teilnehmen. Gegen das Votum der Antragsteller hat der Bundestag am 4. Dezember einen Antrag der Linken (18/556) abgelehnt, die Straffreiheit bei Steuerhinterziehung durch Selbstanzeige abzuschaffen. Die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und der Verzicht kauf Strafverfolgung in besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung sollen nach dem Willen der Linken abgeschafft werden. Bagatelldelikte sollten künftig als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Der Bundestag folgte bei seiner Ablehnung einer Empfehlung des Finanzausschusses (18/1035).
Klimakonferenz in Lima: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 4. Dezember aufgefordert, sich bei der 20. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention und der zehnten Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls vom 1. bis 12. Dezember in Lima (Peru) für ambitionierten Klimaschutz einzusetzen. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (18/3406) nahm das Parlament gegen das Votum der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Ebenso soll sich die Regierung für ein rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen für die Zeit ab 2020 einsetzen, das alle großen Emittenten umfasst und Wege aufzeigt, wie die bestehende Lücke für das Erreichen des Ziels, die Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen, von allen Staaten gemeinsam geschlossen werden kann. Bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (18/3411) ab, die Klimakonferenz als Wegbereiter für ein neues, globales Klimaabkommen und eine nachhaltige globale Entwicklung zu nutzen. Unter anderem sollte die Regierung eine völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung auf das Ziel anstreben, die Erwärmung der Erde auf höchstens zwei Grad Celsius zu begrenzen.
Rechtsstellung asylsuchender Ausländer: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 4. Dezember die wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD (18/3144) sowie der Bundesregierung (18/3160) zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern zusammengeführt und in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/3444) angenommen. Damit werden bei der räumlichen Beschränkung für Asylbewerber und Geduldete Lockerungen vorgenommen. Auch enthält das Gesetz Regelungen zum Wohnort (Wohnsitzauflage). Um die Sozialkosten zwischen den Ländern gerecht zu verteilen, werden Sozialleistungen lediglich an dem in der Wohnsitzauflage festgelegten Wohnort erbracht. Eine räumliche Beschränkung kann angeordnete werden, wenn „Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen“, dass Ausländer gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Abgeschafft wird der Vorrang von Sachleistungen nach der Erstaufnahme bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen. Dadurch können die Behörden den Bedarf des Asylsuchenden künftig in größerem Umfang auch durch Geldzahlungen abdecken.
Energieeffizienz: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 4. Dezember einen Antrag der Grünen (18/1619) abgelehnt, die Energieeffizienzrichtlinie der EU sofort umzusetzen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, seien zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz erforderlich, so die Grünen. Der Bundestag folgte bei seiner Ablehnung einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/2716).
Änderungen im Steuerrecht beschlossen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 4. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/3017, 18/3158) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/3441) angenommen. Um künftig steuerrechtlich als erste Berufsausbildung anerkannt zu werden, muss die Ausbildung mindestens ein Jahr gedauert haben. Die Förderhöchstgrenze für die Basisversorgung im Alter von 20.000 Euro wird an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Aus der Freigrenze bei der Besteuerung geldwerter Vorteile, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen wie etwa Weihnachtsfeiern gewährt, wird ein Freibetrag von 110 Euro. Eingeführt wird eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers beim Handel mit Edelmetallen und unedlen Metallen. Im Übrigen wird deutsches Steuerrecht an EU-Vorgaben angepasst. Auch werden Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufgegriffen, die der Sicherung des Steueraufkommens oder der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens dienen. Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (18/3452), in dem die Regierung aufgefordert wird, die Änderungen "gleichstellungsgerecht" zu gestalten. So sollten etwa erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für Selbstständige und Beschäftigte einheitlich als beruflich veranlasste Werbungskosten oder Betriebsausgaben behandelt werden.
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 4. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (18/3124, 18/3157) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (18/3449) angenommen. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit eingeführt. Beschäftigte haben einen Anspruch auf teilweise Freistellung von bis zu zwei Jahren bei einer Arbeitszeit von wöchentlich mindestens 15 Stunden, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Die Regelung gilt nicht für Betriebe mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Als nahe Angehörige gelten auch Stiefeltern, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften, Schwägerinnen und Schwager. Beschäftigte, die Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, können ein zinsloses Darlehen zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts während der Freistellung, die mit geringerem Gehalt verbunden ist, beantragen. Die Auszeit von bis zu zehn Tagen für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, wird mit der Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld verbunden. Grundlage für die Berechnung von Kinderkrankengeld ist nicht mehr der vor der Freistellung von der Arbeit erzielte Lohn, sondern der während der Freistellung ausgefallene Lohn. Die Dauer der reduzierten Arbeitszeit kann maximal zwei Jahre betragen. Eine Freistellung ist innerhalb der zwei Jahre auch möglich zur Begleitung in der letzten Lebensphase und zur Betreuung pflegebedürftiger minderjähriger Kinder zuhause oder in einer Einrichtung außer Haus. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Linken (18/3454), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung für die Dauer von bis zu sechs Wochen einzuführen, damit die neu eingetretene Pflegesituation und die erste pflegerische Versorgung von Angehörigen oder nahestehenden Personen organisiert werden kann. Dieser Rechtsanspruch solle durch Entgeltfortzahlung der Arbeitgeber finanziert werden.
Finanzierung des Ausbaus der Kindertagesstätten: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 4. Dezember dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (18/2586, 18/3008) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (18/3443) zugestimmt. Damit entlastet der Bund die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 um jeweils eine Milliarde Euro jährlich. Diese Entlastung wird zur Hälfte dadurch finanziert, dass der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Bezieher zugunsten der Länder gleichmäßig erhöht wird, wobei die Länder den dadurch gewonnenen finanziellen Spielraum zur Entlastung der Kommunen einsetzen sollen. Zur anderen Hälfte wird die Entlastung dadurch finanziert, dass der Gemeindeanteil an den Umsatzsteuereinnahmen zulasten des Bundesanteils erhöht wird. Zudem stockt der Bund das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro auf. Auch wird zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an den Umsatzsteuereinnahmen in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro zulasten des Bundesanteils erhöht. Darüber hinaus wird durch eine Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ermöglicht, Zuständigkeiten auf das Bundesausgleichsamt zu übertragen, wenn eine Vereinbarung zwischen dieser Bundesbehörde und der zuständigen Landesstelle getroffen wurde.
Durchsetzung des Verbraucherschutzes: Einstimmig hat der Bundestag am 4. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes (18/3253) auf Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/3448) angenommen. Der Übergang der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz vom Agrarministerium auf das Justizministerium Anfang der Wahlperiode machte die Änderung rechtlicher Regelungen erforderlich, in denen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung vorgesehen ist. Diese Aufgaben des „wirtschaftlichen Verbraucherschutzes“ sind auf das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz übergegangen.
Teilhabe von Menschen mit Behinderung: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 4. Dezember einen Antrag der Linken (18/1949) abgelehnt, wonach die Bundesregierung zügig ein Bundesteilhabegesetz vorlegen und volle Teilhabe ohne Armut garantieren sollte. Die Linke hatte eine umfassende Reform in Form eines Bundesteilhabgesetzes und die volle Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen gefordert. Gegen das Votum der Opposition wies das Parlament einen Antrag der Grünen (18/977) zurück, in dem die Fraktion ein Sofortprogramm für Barrierefreiheit und gegen Diskriminierung gefordert hatte. Nach dem Willen der Grünen sollte die Regierung das Behindertengleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz so überarbeiten, dass die den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen entsprechen. Ebenfalls gegen das Votum der Opposition scheiterte ein weiterer Antrag der Grünen (18/2878), die „inklusive Gesellschaft“ gemeinsam zu gestalten. Die Fraktion wollte unter anderem, dass sich Leistungsansprüche am tatsächlichen Bedarf der Betroffenen orientieren müssen und nicht an einen Leistungsort oder eine bestimmte Einrichtung gebunden sind. Den Beschlüssen lag eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde (18/3208).
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 4. Dezember Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 120 bis 127 übernommen (18/3338, 18/3339, 18/3340, 18/3341, 18/3342, 18/3343, 18/3344, 18/3345).
Kohleausstieg: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Antragsteller hat der Bundestag am 4. Dezember einen Antrag der Linken (18/1673) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/2904) abgelehnt, in dem der Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung gefordert worden war. Bei Enthaltung der Linken lehnte das Parlament einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1962) ab, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Kohleausstieg zu schaffen. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung sollte eingeleitet und Kohlekraftwerke sollten zeitnah abgeschaltet werden, so die Grünen. Der Bundestag folgte dabei ebenfalls einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/2906).
Europäisches Mahnverfahren: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 3. Dezember auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/3427) eine Entschließung zum Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (Ratsdokument 16749) angenommen. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, in Brüssel darauf hinzuwirken, dass die Streitwertgrenze in der Verordnung unter bestimmten Bedingungen auf höchstens 4.000 Euro angehoben wird und nicht auf 10.000 Euro, wie von der EU-Kommission vorgesehen. Bei 10.000 Euro handele es sich nicht mehr um geringfügige Forderungen, heißt es zur Begründung. Der Bundestag würde es am liebsten sehen, wenn es bei der bisherigen Wertgrenze von 2.000 Euro bliebe. Allerdings habe diese Position nicht ausreichend Unterstützung in der EU gefunden. Grundsätzlich begrüßt der Bundestag das Anliegen der EU-Kommission, für Verbraucher, kleinere und mittlere Unternehmen Rechtsstreitigkeiten mit geringem Streitwert in grenzüberschreitenden Fällen zu vereinfachen. Die Bundesregierung hatte am 20. November im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten einen Parlamentsvorbehalt nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union eingelegt (18/3385). Bereits am 25. September 2014 hatte der Bundestag eine Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung abgegeben, in der er die Regierung aufforderte, auf die Durchsetzung bestimmter Belange hinzuwirken (18/2647). (vom/04.12.2014)