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Die Regierung will Fehlentwicklungen bei befristeten Arbeitsverträgen im Wissenschaftsbetrieb gegensteuern. © picture-alliance
Die Bundesregierung will „unsachgemäße Kurzbefristungen“ im Wissenschaftszeitvertragsgesetz dadurch unterbinden, dass die Befristungstatbestände um „Orientierungspunkte für die Gestaltung der individuellen Vertragsdauer“ ergänzt werden. Darauf zielt ihr Entwurf zur ersten Änderung des Gesetzes (18/6489) ab, der am Donnerstag, 5. November, in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Der federführende Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hört dazu am Mittwoch, 11. November 2015, Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung. Die Sitzung unter Vorsitz von Patricia Lips (CDU/CSU) beginnt um 9.30 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert drei Stunden.
Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz enthält Sonderregelungen, um die Beschäftigung von wissenschaftlichem und künstlerischem Personal in der Qualifizierungsphase sowie in Projekten, die über sogenannte Drittmittel finanziert werden, befristen zu können. Allerdings hat der Anteil der Befristungen laut Bundesregierung ein Maß erreicht, „das weder gewollt war noch vertretbar erscheint“. Zudem hätten sich bei einzelnen Regelungen des Gesetzes Auslegungsprobleme gezeigt.
Mit der Novelle will die Regierung Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegentreten, ohne dadurch die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen. Der sachliche Grund für die Befristung, die eigene wissenschaftliche oder künstlerische Qualifikation, soll nicht mehr nur als vorhanden unterstellt, sondern als zu prüfender Tatbestand in den Gesetzestext aufgenommen werden. Die Befristungsdauer soll inhaltlich bestimmt werden und der angestrebten Qualifizierung angemessen sein.
Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Kindern sollen eine zweijährige Verlängerung des Arbeitsverhältnisses erhalten. Die Befristungen bei drittmittelfinanzierten Projekten sollen der Dauer der Mittelbewilligung entsprechen. Eine Befristung des aus Drittmitteln beschäftigten nichtwissenschaftlichen Personals soll künftig nicht mehr auf der Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, sondern nur noch auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes möglich sein.
Unterbrechungszeiten, die zu einer Verlängerung der Befristung führen, sollen um den Tatbestand der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung ergänzt werden. Neu regeln will die Regierung die Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften.
Gegenstand der Anhörung sind auch ein Gesetzentwurf der Grünen zur ersten Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (18/1463), ein Antrag der Linken "Gute Arbeit in der Wissenschaft - Stabile Ausfinanzierung statt Unsicherheiten auf Kosten der Beschäftigten und Wissenschaftszeitvertragsgesetz grunderneuern" (18/4804), ein Antrag der Grünen "In die Zukunft investieren - Ein Wissenschaftswunder initiieren" (18/5207), der von der Bundesregierung vorgelegte Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 (17/13670) und Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu "Karrierezielen und -wegen an Universitäten".
Die Grünen treten in ihrem Gesetzentwurf dafür ein, dass während der Promotion das Qualifizierungsziel der Beschäftigung durch eine entsprechende Betreuungsvereinbarung gesichert wird. Nach der Promotion sollen nur in begründeten Fällen Befristungslaufzeiten von 24 Monaten unterschritten werden können. (vom/06.11.2015)
Zeit: Mittwoch, 11. November 2015, 9.30 bis 12.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.