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Evaluierung von Regelungsvorhaben

Recht und Verbraucherschutz/Antwort- 23.10.2015

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat im März 2013 ein Verfahren zur systematischen Evaluierung von Regelungsvorhaben eingeführt. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/6372) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6139) weiter schreibt, sollen danach die Bundesministerien "nach Ablauf einer angemessenen Frist bei wesentlichen Vorhaben insbesondere überprüfen, ob die Ziele einer neuen Regelung erreicht wurden". Aus den gewonnenen Erkenntnissen könnten wertvolle Hinweise für die weitere Gesetzgebung abgeleitet werden.