Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Exportgenehmigungen mit Befristung

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage- 29.10.2015

Berlin: (hib/HLE) Um die rechtliche Gültigkeit von Endverbleibserklärungen für Rüstungsgüter geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6463). Die Bundesregierung soll angeben, welche rechtliche Gültigkeit Endverbleibserklärungen mit zeitlicher Befristung haben und ob ein Empfängerland nach dem Ablaufen der Befristung die Rüstungsgüter weiter exportieren kann. Speziell gefragt wird, ob für die Firma Heckler & Koch erteilte Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Mexiko auf Endverbleibserklärungen mit zeitlicher Befristung beruhen würden.