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Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Gesetzentwurf- 06.11.2015

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung will den Veränderungen der Hochschullandschaft Rechnung tragen und hat ein Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes vorgelegt (18/6560). Die Bereitstellung von steuerungsrelevanten Informationen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung sei Kernaufgabe der Hochschulstatistik. Die Ermittlung von Faktoren für gelingende Bildungsverläufe sei für einen gezielten und ressourcenschonenden Einsatz von Haushaltsmitteln eine zentrale Voraussetzung, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf.