Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Alexander Dobrindt, CDU/CSU 

Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Diplomsoziologe

Wahlkreis 226 Weilheim
Direkt gewählt in  Bayern

Geboren am 7. Juni 1970 in Peißenberg; römisch-katholisch; verheiratet, ein Kind.

1989 Abitur am Gymnasium in Weilheim; anschließend Studium der Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München; 1995 Abschluss als Diplom-Soziologe.

1996 bis 2005 Geschäftsführer und stiller Gesellschafter.

Mitglied im Schützenverein VSG Peißenberg; Mitglied im Knappenverein Peißenberg.

1986 Eintritt in die Junge Union, 1990 bis 1997 Kreisvorsitzender der Jungen Union; seit 1990 Mitglied der CSU, 1996 bis 2011 Marktgemeinderat in Peißenberg, seit 1996 Kreisrat in Weilheim-Schongau. 1999 bis 2011 Ortsvorsitzender der CSU, seit 2009 Kreisvorsitzender der CSU Weilheim-Schongau, 2009 bis 2013 Generalsekretär der CSU.

Mitglied des Bundestages seit 2002; 2005 bis 2008 wirtschaftspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, November 2008 bis Februar 2009 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, seit Dezember 2013 Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.


Kontakt

Alexander Dobrindt, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person




Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Alexander Dobrindt


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Christlich-Soziale Union in Bayern e.V., München,

Generalsekretär (bis 16.12.2013), monatlich, Stufe 3

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt/Main,

Mitglied des Verwaltungsrates, von Amts wegen

Landkreis Weilheim-Schongau, Weilheim,

Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich

ZDF, Mainz,

Mitglied des Fernsehrates (bis 04.03.2014)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.