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Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie 

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie (18/6283) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Die Richtlinie aus dem Jahr 2014 sieht Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor. Der Ausschuss tagt unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) am Montag, 9. November 2015, im Paul-Löbe-Haus im Saal E 200 ab 13 Uhr.

Mit dem Entwurf sollen der Erwerb und die Wahrung von Zusatzrentenasprüchen verbessert und damit Hindernisse abgebaut werden, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können. Vorgesehen ist, die Vorgaben der Richtlinie in das Betriebsrentengesetz zu übernehmen. Im Einkommensteuergesetz soll es Anpassungen bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Unterstützungskassen geben. (eis/che/28.10.2015)

Zeit: Montag, 9. November 2015, 13 bis 14.05 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Saal E 200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen