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Experten beurteilen neues Vergaberecht

Die Bundesregierung will das Vergaberecht völlig neu ordnen. Ziel ist es, die Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnehmer kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren zu erleichtern. Ihr Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts ist am Montag, 9. November 2015, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Vorrang für den Mittelstand

Geplant ist, die Interessen mittelständischer Unternehmen vorrangig zu berücksichtigen, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Eine Gesamtvergabe soll nur aus wirtschaftlichen und technischen Gründen möglich sein. Grundlegend überarbeitet werden soll das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Nutzen will die Bundesregierung die Spielräume, die ihr die neuen EU-Vergaberichtlinien eröffnen. So sollen öffentliche Auftraggeber künftig mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu machen. Damit würden Anreize für Unternehmen gesetzt, internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzuhalten. Mit Blick auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren oder die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Definition der Leistung sollen öffentliche Auftraggeber künftig sogar zwingende Vorgaben machen.

Elektronisches Vergabeverfahren

Darüber hinaus sollen Auftraggeber und Unternehmen in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen. Dabei soll es unerheblich sein, ob im Einzelfall eine Bau- oder Dienstleistung oder eine Lieferung vergeben wird. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.

Vereinfacht werden sollen auch die Regeln zur Eignungsprüfung. Die Pflicht der Bieter, umfangreiche Nachweise und Bescheinigungen bereits in einem frühen Verfahrensstadium einzureichen, wird durch die Abgabe einfacher Erklärungen ersetzt. Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen, denen die Regierung in ihrer Gegenäußerung teilweise zugestimmt hat. Andere hat sie abgewiesen oder will sie prüfen. (hle/20.10.2015)

Zeit: Montag, 9. November 2015, 14 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen