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Der 1. Juni wurde im Jahr 1950 in der DDR zum Kindertag ausgerufen, der für die Kinder schon damals ein besonderes Ereignis darstellte. In der Bundesrepublik wurde seit 1954 mit der Erklärung der Rechte des Kindes der Vereinten Nationen der Weltkindertag am 20. September begangen. Beide Tage hatten und haben zum Ziel, die Kinderrechte stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen und haben deshalb auch heute noch ihre Berechtigung.
Es ist daher nur gut und richtig, gute Traditionen wie diese weiterzupflegen und in Deutschland zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder in den Fokus zu nehmen. Die Kinder wird es freuen, so kommen sie zweimal im Jahr in den Genuss von Kinderfesten mit buntem Spiel- und Spaßprogramm und erfahren auf spielerische Weise ihre Rechte.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt daher auch die zahlreichen Initiativen und Aktionen, die rund um den 1. Juni in allen größeren Städten stattfinden.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer: „Die Kinderrechte sind seit der Einsetzung der Kinderkommission vor nunmehr 25 Jahren zentrales Thema ihrer Arbeit. Es ist schön, dass sie auch zwei Mal im Jahr zum Kindertag im Mittelpunkt stehen. Um Kinderrechte zu stärken, setzt sich die Kinderkommission u.a. dafür ein, dass sie auch im Grundgesetz genannt und berücksichtigt werden.“
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