Der heute in der BILD-Zeitung auf Seite 9 erschienene Artikel mit dem Titel „Nazi-Raubkunst im Bundestag entdeckt“ enthält zahlreiche Falschbehauptungen, zu denen die Bundestagsverwaltung folgendes erklärt:
- Der Sprecher des Bundestagspräsidenten hat dem Journalisten Nikolaus Harbusch keine Bestätigung für das Vorhandensein von Beutekunst im Bundestag gegeben. Mitgeteilt wurde, dass der Bundestag hoffe, die laufenden Untersuchungen bis März/April 2014 abgeschlossen zu haben. Es wurde zugesagt, dass die Resultate dann selbstverständlich veröffentlicht werden.
- Es gibt im Bundestag auch keine „entdeckte Nazi-Raubkunst“, wie der Journalist Harbusch in Überschrift und Text des Artikels behauptet, sondern zwei Verdachtsfälle, die derzeit genau von einer Kunsthistorikerin geprüft werden. Dies war dem Journalisten Harbusch am 20. Dezember mitgeteilt worden.
- Auch liegen der damit befassten Kunsthistorikerin bisher keine Erkenntnisse vor, dass es bei einem der beiden genannten Bilder einen Zusammenhang zur Sammlung Gurlitt gibt, was der Journalist Harbusch in seinem Beitrag behauptet. Auch dies hatte der Bundestag dem Journalisten am 20. Dezember mitgeteilt.
- Der Journalist Harbusch konstruiert in dem Beitrag einen weiteren falschen Zusammenhang: Die Bundestagsverwaltung teilte ihm am 4. Dezember mit, dass geschätzt bis zu 700 Werke der Kunstsammlung im Zeitraum vor 1945 entstanden sein könnten, und übersandte dem Journalisten am 20. Dezember eine aktuelle Liste mit bisher 592 Werken, die definitiv in der Zeit vor 1945 geschaffen worden waren. Diese Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Insofern kann es sein, dass diese Liste in den kommenden Wochen ergänzt wird. Aus der Schätzzahl 700 minus der 592 bereits ermittelten Bilder konstruiert der Journalist Harbusch fälschlich, dass demnach „108 Kunstwerke mit ungeklärter Herkunft und Raubkunstverdacht im Bundestag hängen“, die der Bundestag auf Anfrage nicht nennen wolle.
- Darüber hinaus erweckt der Beitrag auf Grundlage dieser Falschbehauptungen den Eindruck, die Bundestagsverwaltung behindere die Aufklärung. Das Gegenteil ist richtig: der Deutsche Bundestag begrüßt die Klärung der Herkunft der betreffenden Kunstwerke und hat darum im Jahr 2012 die Provenienzrecherche eingeleitet. Seitdem wird die Kunstsammlung des Bundestages vollständig überprüft, um mögliche Raubkunstfälle ausfindig zu machen und entsprechend eine Restituierung einzuleiten – so wie 2009 bereits mit einem Bismarck-Gemälde von Franz von Lenbach geschehen.
Bundestag denies Bild report on looted art works
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