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Zeit:
Mittwoch, 18. März 2015,
17 Uhr
Ort:
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600
Mit dem Thema „Inklusion und Engagementförderung“ befasst sich der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ im Rahmen eines öffentlichen Fachgespräches. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland. Mit ihr hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen umzusetzen. Während in der öffentlichen Diskussion über das Thema „Inklusion“ der Bereich „Schule“ aktuell besonders im Fokus steht, wird der Bereich des bürgerschaftlichen Engagements oft weniger beachtet, obwohl er für eine vollständige gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ebenfalls von großer Bedeutung ist.
In der Sitzung soll u. a. erörtert werden, welche Rahmenbedingungen verändert werden müssen, damit sich Menschen mit Behinderungen leichter bürgerschaftlich engagieren können, wo etwaige Probleme und Hindernisse liegen, die den Zugang zum Engagement erschweren und was Politik und Zivilgesellschaft tun können, um diese zu überwinden.
Eingeladen zu dem Fachgespräch sind:
Interessierte Zuhörer, die keinen Hausausweis des Bundestages haben, werden gebeten, sich bis 16. März 2015 unter Angabe ihres Namens und ihres Geburtsdatums anzumelden (E-Mail: buergerschaftliches.engagement@bundestag.de), am Sitzungstag ihren Personalausweis mitzubringen und den Westeingang des Paul-Löbe-Hauses, Konrad-Adenauer-Straße 1 (gegenüber dem Bundeskanzleramt), zu benutzen.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle. Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
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