11
Jan
2016
Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
gemäß § 3 Standortauswahlgesetz
Die 33 Mitglieder zählende Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und gesellschaftlicher Gruppen sowie Mitgliedern von Landesregierungen und des Deutschen Bundestages; den Vorsitz teilen sich Ursula Heinen-Esser und Michael Müller. Aufgabe der Kommission ist insbesondere, Vorschläge für die Entscheidungsgrundlagen (Sicherheitsanforderungen, Kriterien) im späteren Standortauswahlverfahren zu erarbeiten und das Gesetz zu überprüfen. Daneben befasst sich die Kommission auch mit den Anforderungen an das Verfahren des Auswahlprozesses und an die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Ergebnisse fließen in einen Bericht an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ein.
© Foto: BGR Hannover
Arbeit der Kommission
Arbeitsgruppen
AG 1
Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz
AG 3
Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrekturen