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Große Unternehmen werden verpflichtet, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen. Dabei werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein Schwerpunkt der Energiewende. Strom, der nicht verbraucht wird, muss erst gar nicht erzeugt werden, so der Grundsatz.
Der Deutsche Bundestag stimmte am Donnerstag, 5. Februar 2015, dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des Paragrafen 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373, 18/3788) zu. Für den Entwurf, der zuvor noch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie verändert worden war (18/3934), stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen.
Die Abgeordnete Dr. Nina Scheer (SPD) begrüßte in der Bundestagsdebatte die Durchführung der Audits. Wenn Audits durchgeführt werden, könne es in der Folge zu Energieeffizienzmaßnahmen kommen.
Bei dem Gesetz handele es sich zwar nur eine Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, aber es sei ein „wertvoller, wenn auch überschaubarer Schritt, der nicht kleingeredet werden sollte“.
Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) hob die bereits erzielten Erfolge der Unternehmen bei der Energieeffizienz hervor und warnte davor, diese Erfolge wieder zunichte zu machen. Die Vergangenheit habe auch gezeigt: „Die Energieeffizienz funktioniert nur, wenn man bei der Durchsetzung von Maßnahmen auch auf die Wirtschaftlichkeit achtet.“
Die Audits seien ein guter Zwischenschritt für die Erreichung der Effizienzziele und seien ein Ansporn für Unternehmen, die noch nicht gehobenen Potenziale auch tatsächlich zu verwirklichen.
„Dieses Teilgesetz ist Stückwerk“, kritisierte Eva Bulling-Schröter (Die Linke). Die Bundesregierung habe sich als Klimaretter in Szene setzen wollen, sei aber mit dem Gesetzentwurf auf dem harten Boden der Tatsachen gelandet.
Bulling-Schröter sprach von einer „kraftlosen und mutlosen Minimallösung“. Der Wille, den „schlafenden Riesen“ namens Energieeffizienz zu wecken, sei nicht erkennbar.
Dr. Jutta Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, die Chance, den selbstgesteckten Zielen der Regierung bei der Energieeffizienz näher zu kommen, werde verpasst.
Kleine und mittlere Unternehmen müssten in die Energieaudits einbezogen werden, „insbesondere wenn sie einen hohen Energiekostenanteil haben“.
Wie es im Gesetzentwurf heißt, soll die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert werden. Die Bundesregierung bezeichnet deutsche Unternehmen als Vorreiter bei der Nutzung energieeffizienter Techniken und Lösungen, um bestehende Einsparpotenziale zu identifizieren und zu heben. „Mit der Pflicht zur Einführung von Energieaudits soll diese Entwicklung verbreitert werden“, hofft die Bundesregierung.
Per Änderungsantrag hatte die Koalition im Wirtschaftsausschuss durchgesetzt, dass Firmen, die über die Pflicht zu Energieaudits hinausgehen und Energiemanagementsysteme einführen, die Energieaudits nicht bis zum 5. Dezember dieses Jahres durchführen müssen.
Gegen die Stimmen der Opposition billigte der Bundestag im Rahmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/3934) außerdem einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD. Danach soll die Bundesregierung beim Vollzug des Gesetzes nicht auf Energieaudits in jeder Filiale von Unternehmen bestehen, sondern es soll die Möglichkeit geben, bei vergleichbaren Standorten Cluster zu bilden. Sonst könne für Unternehmen mit einer Vielzahl gleichartiger Standorte ein unverhältnismäßiger Aufwand entstehen.
Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/die Grünen (18/3973), mit dem unter anderem das Ziel verfolgt wurde, neben großen Unternehmen auch kleine und mittlere energieintensive Unternehmen in die Auditpflicht einzubeziehen. (hle/05.02.2015)