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Der Bundestag hat am Freitag, 27. Februar 2015, über eine gesetzliche Regelung für das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) diskutiert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte dazu einen Gesetzentwurf (18/4089) eingebracht, mit dem eine bislang nicht vorhandene Rechts- und Aufgabenstellung des DIMR verbindlich in einem Gesetz geregelt werden soll.
Sie ist Voraussetzung dafür, dass das Institut vom zuständigen International Coordinating Committee (ICC) auch weiterhin einen sogenannten A-Status erhält, der dem Institut besondere Mitwirkungsrechte in internationalen Menschenrechtsgremien einräumt.
Zum Auftakt der Debatte erinnerte Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen) daran, dass eine gesetzliche Regelung nötig sei, um auch weiterhin den A-Status und die Unabhängigkeit des Instituts zu garantieren. Er kritisierte, dass seine Fraktion bereits im September 2014 einen Antrag (18/2618) eingebracht habe, der fünf Monate und zehn Sitzungswochen lang im entsprechenden Ausschuss immer wieder vertagt worden sei.
Daher hatten die Grünen entsprechend Paragraf 62 der Geschäftsordnung des Bundestages einen Bericht des Menschenrechtsausschusses zu ihrem Antrag und eine Aufsetzung des Punktes auf die Tagesordnung gefordert. Hinsichtlich einer vom ICC angekündigten Frist zur Verabschiedung des Gesetzes bis 16. März, warf Koenigs der Regierung Untätigkeit vor und sagte: „Unsere Geduld ist zu Ende, das Vertrauen haben wir nicht mehr.“
Für die Unionsfraktion betonte Erika Steinbach: „Kein Mensch will dieses Institut bevormunden, wir auch nicht.“ Gleichzeitig erklärte sie, es mangele dem DIMR „an der notwendigen Breite der gesellschaftlichen Basis“. Man wolle daher für das Institut eine Grundlage schaffen, die „den Prinzipien voll und ganz entspricht“.
Sie erklärte, dass daher auch eine formale Angliederung an ein Ministerium, den Bundestag oder das Bundeskanzleramt vorstellbar sei.
Eine ebensolche Anbindung an ein Ministerium lehnte Annette Groth für die Linksfraktion entschieden ab. Sie äußerte die Befürchtung, dass das DIMR dadurch seine Unabhängigkeit verlieren könne.
Mit Blick auf die auslaufende Frist mahnte sie: „Uns rennt die Zeit davon“ und fordert die Regierung auf, eine gesetzliche Regelung zu finden. „Geben Sie sich einen Ruck, diesem Antrag zuzustimmen“, erklärte sie.
Auch Frank Schwabe (SPD) warnte davor, die deutsche Reputation in Menschenrechtsfragen durch eine mögliche Aberkennung des bisherigen Status zu gefährden und äußerte die Hoffnung, „dass es noch gelingt, den A-Status zu retten“. Zur Aufgabenstellung des DIMR sagte er: „Das Institut muss selbst entscheiden, wo es die Finger in die Wunde legt“.
Gleichzeitig verwies er auf die jahrelange Debatte über den rechtlichen Status des DIMR und verwies darauf, dass der Vorschlag einer gesetzlichen Regelung von einer breiten Öffentlichkeit unterstützt würde. Hinsichtlich der Frage der gesellschaftlichen Basis des Instituts sagte er: „Ich habe niemanden gehört, der dieses Institut kritisiert.“ Er hoffe daher, dass man noch zu einer kurzfristigen Lösung komme. (as/27.02.2015)