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25 Jahre nach der Wiedervereinigung debattierte der Bundestag am Freitag, 2. Oktober 2015, zum wiederholten Male über die Angleichung des Rentensystems in Ost und West. Grundlage der Debatte war ein Antrag der Linken (18/1644), in dem sie fordert, das Renten-Überleitungsgesetz und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz zu überarbeiten. Es geht der Fraktion dabei vor allem darum, Verbesserungen für aus ihrer Sicht benachteiligte bestimmte Berufsgruppen zu erreichen, deren Ansprüche durch die bestehende Gesetzeslage nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Antrag fand bei den anderen Fraktionen und in der namentlichen Abstimmung keine Mehrheit: Von 501 abgegeben Stimmen votierten 403 gegen ihn, 45 Abgeordnete dafür und 53 enthielten sich. Ein zweiter in der Debatte diskutierter Antrag (18/4972) der Linken zur unterschiedlichen Berechnung der Mütterrente in Ost und West wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) betonte, trotz aller Erfolge 25 Jahre nach der Wiedervereinigung existierten beim Rentenrecht „ganz große Defizite“. Die fehlende Angleichung sei zum Symbol der Rechtsungleichheit in Ost und West geworden. Die Ankündigung der Koalition, 2019 zu einer Angleichung kommen zu wollen, bezeichnete er als wenig glaubwürdig.
Dass Mütter für ein im Osten geborenes Kind weniger Geld aus der Mütterente erhalten als Mütter für ein im Westen geborenes Kind nannte er „völlig inakzeptabel. „Das ist neues Unrecht, das Sie hier geschaffen haben“, sagte Bartsch.
Jana Schimke (CDU/CSU) betonte: „Wenn man zwei unterschiedliche Staaten zusammenführt, dann ist es schlichtweg nicht möglich, für jeden Einzelfall eine individuelle Lösung zu finden.“ Dennoch sei man gerade bei der sozialen Einheit sehr weit gekommen, auch wenn sich nachvollziehbarer Weise Einzelne benachteiligt fühlten.
Der aktuelle Rentenwert Ost liege bei immerhin 92 Prozent und er steige weiter. Die Unterschiede bei der Mütterente zwischen Ost und West könnten perspektivisch nicht zufriedenstellend sein. „Aber wir haben uns beim Rentenpaket an geltendes Recht gehalten“, so Schimke.
Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Koalition vor, die erste Hälfte der Legislaturperiode ungenutzt gelassen zu haben. Er verstehe nicht, warum die Angleichung des Rentenrechts nicht vorankomme.
Bei der Gruppe der aus der DDR-Geflüchteten und bei den in der DDR Geschiedenen müsse dringend etwas passieren. Es könne nicht sein, dass Menschen, die geflüchtet sind und jahrelang in der Bundesrepublik gearbeitet haben, bei der Rentenberechnung wieder wie DDR-Bürger behandelt werden, mahnte Kurth.
Waltraud Wolff (SPD) zeigte sich überzeugt, dass neue Ausnahmeregelungen für die zahlreichen von der Linken aufgelisteten Berufsgruppen nur neue Ungerechtigkeiten erzeugen. Das sei zwar keine frohe Botschaft für die Betroffenen, aber eine ehrliche Botschaft. Jetzt Ausnahmen von der bestehenden Rechtslage zuzulassen, würde bedeuten, ein Rentenrecht nach Gutdünken zu machen.
Gleichwohl seien im Zuge der Rentenüberleitung Ungerechtigkeiten entstanden. Diesen sollte man aber eher mit einem steuerfinanzierten Härtefallfonds begegnen, verwies Wolff auf eine Forderung ihrer Fraktion. 2019 sollte es ihrer Meinung nach ein einheitliches Rentenrecht geben. (che/02.10.2015)