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Verteidigung/Antwort- 04.02.2016
Berlin: (hib/AW) Bundeswehrangehörige, die für ihre Kinder über das Belegrecht der Bundeswehr einen Kita-Platz erhalten, zahlen den in der jeweiligen Kommune ortsüblichen Beitrag und erhalten dafür auch keine finanzielle Kompensation. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7334) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7021) mit. Der Regierung liegen laut eigener Aussage keine Kenntnisse darüber vor, ob die Belegrechte der Bundeswehr in Kindertageseinrichtungen zu einer Verdrängung anderer Kinder geführt haben. Es seien auch keine Mittel aus dem Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" für die Finanzierung von Belegrechten für die Bundeswehr verwendet worden. Ebenso seien keine Mittel aus dem Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" für den Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung der Bundeswehr ausgegeben worden.