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Inneres/Antwort- 05.02.2016
Berlin: (hib/STO) Informationen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über nachrichtendienstliche Kontakte des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zu Asylantragstellern sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7399) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7230). Wie die Regierung darin ausführt, hat die Praxis, dass dem BAMF beziehungsweise seiner Vorgängerbehörde Fälle gemeldet wurden, in denen ein Asylantragsteller nachrichtendienstlichen oder polizeilichen Kontakt hatte, eine lange Tradition. Den Akten im BAMF sei zu entnehmen, dass diese Vorgehensweise mindestens bis zum Jahr 1972 zurückgeht.
Ziel sei die "Wahrung schutzwürdiger Interessen des Asylantragstellers nach nachrichtendienstlichem oder polizeilichem Kontakt", heißt es in der Antwort weiter. Darin verweist die Regierung darauf, dass das BAMF für die Sachverhaltsaufklärung im Asylverfahren zuständig sei. In diesem Zusammenhang "wurde und wird das BAMF von den Sicherheits- und Polizeibehörden über Kontakte informiert, um eventuelle Nachfluchtgründe zu prüfen".
In den Jahren 2000 bis 2013 wurden dem BAMF laut Vorlage 850 Fälle gemeldet, in denen es nachrichtendienstlichen Kontakt mit dem BND und dem BfV gegeben hat. Davon entfielen den Angaben zufolge 16 auf das BfV. In den Jahren 2014 bis 2015 seien dem BAMF neun Fälle gemeldet worden, in denen es nachrichtendienstlichen Kontakt gegeben hat. Dabei erfolgte die Meldung laut Regierung in acht Fällen durch den BND und in einem Fall durch das BfV.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, führt der BND seit der Auflösung der Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) keine verdeckten Befragungen in Erstaufnahmeeinrichtungen durch. Durch das BfV erfolgten "lediglich in Einzelfällen anlassbezogene Kontaktaufnahmen mit Asylsuchenden".