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Grenzvertrag mit den Niederlanden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf- 05.02.2016

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/7450) zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Verwaltung des Küstenmeers zwischen drei und zwölf Seemeilen vorgelegt. Damit soll das Inkrafttreten des Vertrags ermöglicht werden.

Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen Deutschland und den Niederlanden in der Emsmündung ist historisch umstritten, heißt es in der Begründung. Beginnend im Jahr 2010 habe die Grenzfrage angesichts der Genehmigung und Errichtung des Windparks "Riffgat" die deutsch-niederländischen Beziehungen ernsthaft zu belasten gedroht. Der vom Land Niedersachsen genehmigte Windpark nordwestlich von Borkum liege zum Teil im umstrittenen Seegebiet.

Der am 24. Oktober 2014 unterzeichnete Vertrag würde eine umfassende völkerrechtliche Lösung aller strittigen Fragen darstellen und ermögliche eine einvernehmliche wirtschaftliche Nutzung des Mündungsgebiets der Ems.