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Ernährung und Landwirtschaft/Antwort- 08.02.2016
Berlin: (hib/EIS) In aktuell zugelassenen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln sind keine POE-Tallowamine (polyethoxylierte Alkylamine) enthalten. Das geht aus einer Antwort (18/7373) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/7232) der Fraktion Die Linke hervor. Dazu heißt es weiter, dass nach Prüfung vorliegender Erkenntnisse das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu dem Schluss gekommen sei, dass die Verwendung der POE-Tallowamine als Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln die Toxizität (Giftigkeit) von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln im Vergleich zum Wirkstoff selbst erhöhen könne. Grund dafür könne sowohl die spezifische Toxizität dieser Beistoffe als auch auf eine additive Wirkung der POE-Tallowamine und des Glyphosats sein. Glyphosat ist nach Darstellung des BfR weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Unkrautbekämpfungsmitteln, die zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau oder bei der Vorerntebehandlung zur Beschleunigung des Reifeprozesses bei Getreide (Sikkation) verwendet werden.