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Verteidigung/Antwort- 09.02.2016
Berlin: (hib/AW) Immer mehr Minderjährige beginnen den Freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7459) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7146) hervor. Die Zahl der Soldaten unter 18 Jahren sei von 689 im Jahr 2011 auf 1.515 im Jahr 2015 gestiegen. Dies entspreche einer Steigerung von 4,7 Prozent der freiwillig Wehrdienstleistenden auf 7,2 Prozent. Vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit hätten 281 minderjährige Freiwillige ihren Wehrdienst 2015 beendet, 2011 seien es 159 gewesen. 203 Minderjährige hätten ihren Dienst 2015 nach Ablauf der Probezeit beendet, 2001 seien es zwei gewesen. Zudem hätten 316 volljährige Soldaten, die ihren Wehrdienst als Minderjährige angetreten haben, die Truppe 2015 nach Ablauf der Probezeit verlassen, 2011 seien es zwei gewesen.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Rekrutierung von Soldaten vor Vollendung des 18 Lebensjahr völkerrechtskonform. Minderjährige könnten nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter den Wehrdienst in der Bundeswehr beginnen. Gemäß des Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten dürften Minderjährige in den deutschen Streitkräften außerhalb der Ausbildung keine Funktion ausüben, bei der sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten, und dürften auch nicht an Auslandseinsätzen teilnehmen. Der Gebrauch der Waffe sei allein auf die Ausbildung beschränkt und unterliege einer strengen Aufsicht.