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Verfahren gegen türkische Terroristen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort- 09.02.2016

Berlin: (hib/PK) Der Generalbundesanwalt hat seit Einführung des neuen Paragrafen 129b Strafgesetzbuch gegen Mitglieder mehrerer türkischer terroristischer Vereinigungen Ermittlungsverfahren geführt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7372) auf eine Kleine Anfrage (18/7228) der Fraktion Die Linke schreibt, handelte es sich um drei linksextremistische terroristische Vereinigungen (DHKP-C; TKP/ML; Devrimci Karargah), eine kurdische extremistische Vereinigung (PKK) und eine mutmaßlich islamistische terroristische Vereinigung (TH).

Wegen Mitgliedschaft in der DHKP-C habe der Generalbundesanwalt bisher zehn Strafverfahren gegen 18 Personen geführt. Wegen Mitgliedschaft in der TKP/ML sei gegen neun Angeschuldigte Anklage erhoben worden. Zudem seien gegen insgesamt neun PKK-Mitglieder bisher acht Strafverfahren geführt worden. In den meisten Fällen wurden die Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, wie aus der Aufstellung weiter hervorgeht.

Derzeit befinden sich den Angaben zufolge neun mutmaßliche Mitglieder der TKP/ML, vier mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C und vier mutmaßliche Mitglieder der PKK in Deutschland in Untersuchungshaft.