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Immobiliengeschäfte der KBV

Gesundheit/Antwort- 11.02.2016

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung strebt in der Affäre um frühere Immobiliengeschäfte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Gesamtlösung an. Diese müsse gewährleisten, dass die im Zusammenhang mit der KBV-Beteiligung an der APO Vermietungsgesellschaft (APO KG) entstandenen Rechtsverletzungen behoben werden, ohne Schaden für das Vermögen der KBV zu verursachen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/7464) auf eine Kleine Anfrage (18/7295) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die KBV habe Vorsorge getroffen, um einer Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche entgegenzuwirken. Im Rahmen des laufenden Aufsichtsverfahrens sei die KBV zudem aufgefordert worden, das erforderliche Gesamtkonzept zum Umgang mit der APO KG bis Ende Januar 2016 vorzulegen. Erst wenn das Konzept vorliege, könne abschließend aufsichtsrechtlich geprüft und entschieden werden.

Es geht um den Bau und die Finanzierung von Bürogebäuden in Berlin. Die KBV, die 2004 von Köln nach Berlin umzog, hatte vom Bundesgesundheitsministerium keine Genehmigung zum Bau einer Repräsentanz in der Hauptstadt bekommen. Die KBV ging daraufhin eine Kooperation mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ein, die im Auftrag der Ärzteorganisation das Bürogebäude errichten sollte, um es dann an die KBV zu vermieten. Dazu gründete die Bank die APO KG.

Später folgten in direkter Nachbarschaft weitere Bauten für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Die APO KG geriet dadurch in finanzielle Schieflage. 2010 übernahm die KBV die überschuldete APO KG fast komplett, ohne die nötige Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums als Aufsichtsbehörde.

Die umstrittenen Immobiliengeschäfte fallen in die Zeit des langjährigen Vorstandsvorsitzenden Andreas Köhler, gegen den in einem anderen Fall wegen schwerer Untreue ermittelt wird. Köhler, seit 2005 KBV-Chef, war Ende Februar 2014 krankheitsbedingt von seinem Amt zurückgetreten.

Wie die Regierung in ihrer Antwort schreibt, hat die KBV im September 2015 eine Sonderprüfung zur APO KG in Auftrag gegeben. Dem Gutachten zufolge sprächen gute Gründe dafür, "dass der Erwerb der Beteiligung an der APO KG bereits wegen der fehlenden Genehmigung der Aufsichtsbehörde schwebend unwirksam ist und im Übrigen mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zumindest nicht vereinbar war". Das gelte auch für die Vergabe der Mieterdarlehen der KBV in den Jahren 2005 bis 2012 an die APO KG. Eine Gesamtlösung sei nötig, "damit die im Zusammenhang mit der Beteiligung an der APO KG entstandenen Rechtsverletzungen zeitnah behoben werden".

Zum Zeitpunkt der Übernahme der Gesellschaftsanteile an der APO KG 2010 belief sich das Verlustsonderkonto der Gesellschaft den Angaben zufolge auf rund 4,7 Millionen Euro. In dem KBV-Gutachten würden als Gründe für den Verlust die Anlaufkosten für die Immobilienprojekte und nicht kostendeckende Mieten genannt. Das Mieterdarlehen der KBV beträgt derzeit 57,3 Millionen Euro.