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Einzelfallprüfung bei Rüstungsexporten

Wirtschaft und Energie/Antwort- 12.02.2016

Berlin: (hib/MIK) Die Unterscheidung von "offensiven" und "defensiven" Rüstungsgütern ist nicht in Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7449) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7307) hervor. Es werde generell unterschieden zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, heißt es weiter. Die Bundesregierung verfolge eine respektive Rüstungsexportpolitik. Entscheidungen würden jeweils im Einzelfall getroffen.