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Michael Grosse-Brömer, CDU/CSU 

Rechtsanwalt, Notar

Wahlkreis 036 Harburg
Direkt gewählt in  Niedersachsen

Geboren am 12. Oktober 1960 in Oberhausen; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.

1980 Abitur. Wehrdienst auf Zeit beim Pionierbataillon 6 in Plön/Holstein. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, 1989 erste juristische Staatsprüfung, 1992 zweite juristische Staatsprüfung.

Seit Dezember 1992 selbständiger Rechtsanwalt; 2001 Bestellung zum Niedersächsischen Notar, seit Mai 2009 Notar a.D..

1982 Eintritt in die CDU, seit 1992 Kreisvorsitzender der CDU Harburg-Land, seit 2003 Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Nordostniedersachsen.

Mitglied des Bundestages seit 2002; März 2010 bis Mai 2012 Justiziar und seit Mai 2012 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied im Ältestenrat.


Kontakt

Michael Grosse-Brömer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Der Ältestenrat
  • Wahlausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Vermittlungsausschuss
  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Michael Grosse-Brömer


Funktionen in Unternehmen

Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, Wuppertal,

Mitglied des Beirates

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide, Bispingen-Niederhaverbeck,

Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.