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Frank Tempel, Die Linke 

Kriminalbeamter

Wahlkreis 195 Greiz - Altenburger Land
Gewählt über Landesliste  Thüringen

Geboren am 19. Januar 1969 in Belzig; verheiratet, drei Kinder.

Polytechnische Oberschule (POS) mit Berufsausbildung mit Abitur zum Landmaschinenschlosser; 1988 bis 1990 Offiziershochschule der Grenztruppen der DDR in Suhl; 1992 Beginn Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst;
1996 bis 1998 Studium an der Verwaltungsfachhochschule FB Polizei Meiningen, Abschluss Diplomverwaltungswirt (FH).

1990 bis 1991 Projekttätigkeit im Bereich Jugendsozialarbeit in Suhl; 1991 bis 1992 Tätigkeit als Berufskraftfahrer und Schlosser; 1993 bis 1996 Polizeivollzugsdienst in Saalfeld; seit 1999 Kriminalbeamter im gehobenen Dienst.

1995 bis 2002 aktive Mitarbeit Gewerkschaft der Polizei (GdP), darunter zwei Jahre Landesvorstand Junge Gruppe der GdP.

1990 Kandidatur Thüringer Landtag auf der Linken Liste / PDS; seit 2002 Mitglied der PDS; seit 2004 Mitglied des Kreistages Altenburger Land (Fraktionsvorsitzender); seit 2005 Fraktionsvorsitzender der PDS im Kreistag des Altenburger Landes; 2005 bis 2007 stellvertretender Kreisvorstand der PDS Altenburger Land; seit 2007 Vorsitzender des Kreisverbands der Partei DIE LINKE Altenburger Land.


Kontakt

Frank Tempel, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Stellvertretender Vorsitz

  • Innenausschuss

Obmann

  • 2. Untersuchungsausschuss

Ordentliches Mitglied

  • 2. Untersuchungsausschuss
  • Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
  • Innenausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Sportausschuss


Veröffentlichungspflichtige Angaben

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Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Altenburger Land, Altenburg,

Mitglied des Kreistages

Gemeinde, Saara,

Mitglied des Gemeinderates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

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