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Arnold Vaatz, CDU/CSU 

Diplom-Mathematiker

Wahlkreis 160 Dresden II - Bautzen II
Direkt gewählt in  Sachsen

Geboren am 9. August 1955 in Weida; verheiratet, vier Kinder.

1974 Abitur in Greiz. Studium der Mathematik in Dresden, 1981 Diplom.

Tätigkeit im Chemieanlagenbau. 1982 bis 1983 Haft wegen Reservewehrdienstverweigerung, Zwangsarbeit im Stahlwerk Unterwellenborn.

1989 Eintritt in Neues Forum, 1990 in die CDU, Mitglied des Bundesvorstandes der CDU. 1990 stellvertretender Regierungsbeauftragter für den Bezirk Dresden und Vorsitzender des Koordinierungsausschusses zur Bildung des Landes Sachsen. 1990 bis 1991 Chef der Sächsischen Staatskanzlei. 1992 bis 1998 Staatsminister für Umwelt und Landesentwicklung im Freistaat Sachsen.

Mitglied des Bundestages seit 1998. Seit 2002 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion.


Kontakt

Arnold Vaatz, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Vermittlungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

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Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.