Ordentliches Mitglied
- Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
- Finanzausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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Lehrer
Wahlkreis 102 Wuppertal I
Direkt gewählt in
Nordrhein-Westfalen
Geboren am 29. August 1950 in Bülkau, Niedersachsen; nichteheliche Lebensgemeinschaft.
1970 Abitur am Max-Planck-Gymnasium in Dortmund. Studium der Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft sowie Sozialwissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, 1976 erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, 1977 zweite Staatsprüfung.
Seit 1977 Lehrtätigkeit am Bergischen Kolleg in Wuppertal (2. Bildungsweg); 1982 Ernennung zum Oberstudienrat, 1998 Ernennung zum Studiendirektor und stellvertretenden Schulleiter.
Mitglied unter anderem der GEW, AWO, Else-Lasker-Schüler-Gesellschaft, Bürgerverein Elberfelder Nordweststadt und SV Bayer.
Seit 1972 Mitglied der SPD, 1981 bis 1994 Vorsitzender des Ortsvereins Elberfeld-Nordstadt. 1989 bis 2002 Mitglied im Rat der Stadt Wuppertal, 1993 bis 1999 stellvertretender Fraktionsvorsitzender, 1999 bis 2002 Vorsitzender.
Mitglied im Bundestag seit 2002. In der 17. Wahlperiode Mitglied im Finanzausschuss, stellvertretender finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Brasilianischen Parlamentariergruppe.
Manfred Zöllmer, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Schufa Holding AG, Wiesbaden,
Vorsitzender des Verbraucherbeirates, ehrenamtlich
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn,
Mitglied des Verwaltungsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.