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Gerade hat der Bundestag am 29. Januar Änderungen im Investmentrecht beschlossen (18/6744, 18/7393), da folgt schon der nächste gesetzgeberische Eingriff in die Vorschriften für den Finanzmarkt. Am Donnerstag, 18. Februar 2016, wird ab 9 Uhr der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (18/7482) erstmals beraten. Für die Debatte sind 85 Minuten vorgesehen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und eine bessere Überwachung, um Marktmissbrauch zu verhindern.
Darüber hinaus sollen die Befugnisse von Aufsichtsbehörden gestärkt werden. Auch sollen die Aufsichtsbehörden besser zusammenarbeiten. Vorgesehen sind zudem verschärfte Möglichkeiten, Insiderhandel und Marktmanipulation zu sanktionieren.
Daneben sollen im Nachgang von gesetzlichen Änderungen durch das Kleinanlegerschutzgesetz die aufsichtsrechtlichen Befugnisse ergänzt und gesetzliche Anforderungen geändert werden.
So soll unter anderem die bestehende Möglichkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei bestimmten Produkten zu intervenieren, um die Befugnis ergänzt werden, Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen zu können. Dadurch soll geprüft werden können, ob die Voraussetzungen für solche Interventionen durch die BaFin vorliegen. (mik/11.02.2016)