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Beim gesetzlichen Umgang mit der Rekommunalisierung von Stromnetzen haben Koalition und Opposition im Bundestag deutlich unterschiedliche Akzente gesetzt. Anlass der Debatte am Freitag, 29. Januar 2016, war ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4323) mit der Überschrift: „Energienetze zurück in die öffentliche Hand – Rechtssicherheit bei der Rekommunalisierung schaffen“.
Für Florian Post (SPD) steht fest: „Grundsätzlich können es Kommunen genauso gut“ – wie eben die privaten Netzbetreiber. Daneben gebe es das Modell der Kooperation: die öffentliche Hand betreibt die kaufmännische Seite, ein privater Anbieter die technische Durchführung. Dabei kämen öffentliche Kontrolle und Expertise zusammen. Post sprach sich gegen eine bedingungslose Bevorzugung von Kommunen aus: „Einen Blankoscheck wie die Linken werden wir nicht ausstellen.“
Bei den laufenden Beratungen für eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes wird es lauf Post aber eine „Klarstellung“ geben, um „Schikanen“ bei einer Rekommunalisierung durch zu hohe Preise oder zu hohe Entflechtungskosten zu verhindern. Post rief dazu auf, „keine Gräben“ zwischen den Kommunen und den Privaten entstehen zu lassen. Die Rekommunalisierung dürfe „kein Selbstzweck“ sein: Es gebe für sie keine Rechtfertigung, wenn eine Kommune es schlechter macht.
Caren Lay (Die Linke) machte geltend, Netze in öffentlicher Hand garantierten bezahlbaren Strom und seien zudem „eine gute Einnahmequelle“. Sie wehrte sich gegen den Vorwurf, ihre Fraktion strebe eine „Zwangskollektivierung“ der Netze an. Tatsächliche wollten viele Kommunen ihre Netze zurück. Und dafür gebe jetzt eine „große Chance“, weil Konzessionen ausliefen.
Freilich scheiterten die Vorhaben „bisher an der Rechtssicherheit“. Immer wieder klagten private Anbieter vor Gericht – „häufig mit Erfolg“. Zwar stehe das Anliegen im Koalitionsvertrag. Doch bisher gebe es gerade mal einen Referentenwurf. Sie äußerte die Vermutung, die „Vernebelungstaktik“ sei „Absicht“. Schließlich sei es „ein schöner Goldesel mit den Netzentgelten“ - bei neun Prozent Rendite.
Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) befand: „Fairer Wettbewerb muss oberste Priorität haben.“ Er warf den Linken-Politikern vor, sie wollen „den Wettbewerb beseitigen“ – und damit ein Grundprinzip der Wirtschaft. Im Vergabeverfahren werde „nicht einfach einer ausgeguckt“, sondern das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt.
Das Gesetz gebe „objektive Kriterien“ vor: angemessener Preis, verbraucherfreundlich, umweltfreundlich. Heider wies darauf hin, dass bis 2030 23 Milliarden Euro in Netze investiert werden müssten: „Da wünsche ich mir Entscheidungen im Wettbewerb.“ Seine Fraktion werde jedenfalls „keine Verstaatlichung der Netze weiter vorantreiben“.
Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/die Grünen) erklärte, die Bürger wollten „wieder mehr Mitbestimmung bei der Infrastruktur“. Was für die Netze bedeute: „sozial gerecht, klimafreundlich, demokratisch kontrolliert“. Sie gab keinem Modell die Priorität: in privater oder öffentlicher Hand oder eine Mischform. Doch die Kommunen müssten darüber selbst entscheiden – und zwar rechtssicher.
Sie beklagte, dass die Regierung „die Rechtsunsicherheit immer noch nicht beseitigt“ habe. Sie hielt der Koalition vor, in der Energiepolitik „ausgebrannt und zerstritten“ zu sein. Dass die Koalition „die Rekommunalisierung nicht erleichtern wolle“, habe sie mehrfach ausgeführt. Indes: „Die Energiewende geht nur zusammen mit Bürgern und Kommunen.“
Der Bundestag lehnte den Antrag der Linksfraktion mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ab – bei Gegenstimmen von Linken und Grünen. Mit gleicher Stimmenverteilung hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie die Ablehnung empfohlen (18/5257).
In dem Antrag hatte die Fraktion Die Linke gefordert, dass Städte und Gemeinden Konzessionen für den Betrieb der Energienetze auch ohne Ausschreibungen vergeben können sollen. Damit soll die Rekommunalisierung dieser Netze erleichtert werden. Zu den Entscheidungsgründen bei der Vergabe solle insbesondere das Interesse an verstärkten Steuermöglichkeiten durch die Kommune zählen. Nach Ansicht der Fraktion hat die Rekommunalisierung von Energienetzen viele Vorteile: „Sie erleichtert die Umsetzung örtlicher integrierter Klimaschutzkonzepte und steigert die örtlichen und regionalen Wertschöpfungspotenziale.“ (fla/29.01.2016)