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Vor 40 Jahren: Bundestag billigt die Polenverträge

Vor 40 Jahren, am 19. Februar 1976, ratifizierte der Bundestag nach heftiger politischer Auseinandersetzung zwischen der sozialliberalen Regierungskoalition und der CDU/CSU-Opposition das Sozialversicherungsabkommen mit Polen. Bereits bei seiner Unterzeichnung am 9. Oktober 1975 war das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung und der Vereinbarung hierzu höchst umstritten.

Milliardenkredit zu Sonderzinskonditionen

Die sogenannten Polen-Verträge enthalten neben dem Rentenabkommen das Protokoll über die Aussiedlung von 120.000 bis 125.000 Deutschen und einen Kredit von einer Milliarde Mark zu Sonderzinskonditionen an die polnische Volksrepublik. Deutschland zahlt zur wechselseitigen Abgeltung aller Forderungen im Bereich der Renten- und Unfallversicherung einen Betrag von 1,3 Milliarden DM in die polnischen Sozialkassen.

Mit dem Abkommen soll jeder Rentner seine Rente von dem Rentenversicherungsträger seines Wohnlandes nach den dort geltenden Vorschriften erhalten. Im jeweils anderen Vertragsstaat erworbene Versicherungszeiten werden so berücksichtigt, als ob sie im Wohnland erworben worden wären.

Moskauer und Warschauer Vertrag

Die Ostpolitik der Bundesregierung polarisierte seit dem Wahlsieg der sozialliberalen Koalition im Jahr 1969 die Bundesrepublik. Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und Bundesaußenminister Walter Scheel (FDP) hatten bereits kurz nach Ihrem Amtsantritt im Oktober 1969 begonnen, sich um Gewaltverzichtsverträge sowohl mit der Sowjetunion als auch mit Polen zu bemühen.

Bereits im August 1970 unterzeichneten sie im Kreml mit der sowjetischen Regierung den „Moskauer Vertrag“ und am 7. Dezember 1970 folgte die Unterzeichnung des „Warschauer Vertrages“ mit der polnischen Regierung. Im Mittelpunkt dieses Vertrages standen die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als Westgrenze, die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen sowie die gegenseitige Verpflichtung zur uneingeschränkten Achtung territorialer Integrität und der Verzicht auf Gewaltanwendung bei zwischenstaatlichen Problemen.

„Verfehlte Ostpolitik der Bundesregierung“

Es folgten weitere sogenannte Ostverträge wie der Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Tschechoslowakei sowie das Abkommen zum Status Berlins und der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Bereits damals kritisierte die CDU/CSU-Opposition den „Ausverkauf deutscher Interessen" und sprach sich gegen die Ostverträge aus.

Und auch die neuen Polen-Verträge von Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) und Bundesaußenminister und Vizekanzler Hans-Dietrich Genscher (FDP) galten der Opposition nur als ein weiterer Beleg der verfehlten Ostpolitik der Bundesregierung seit 1970, wie der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und Vorsitzende der CDU Dr. Helmut Kohl und der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Karl Carstens betonten.

Opposition lehnt Vertrag ab

Die CDU/CSU-Opposition kritisierte den Vertrag als Tauschhandel Geld gegen Menschen und befürchtete, mit dem Vertrag würde ein Bezugsfall für unabsehbare finanzielle Forderungen anderer Staaten geschaffen. Außerdem argumentierte sie, die von der Bundesrepublik Deutschland zu erbringenden Leistungen seien in förmlichen völkerrechtlichen Verträgen festgelegt, die Leistungen der Volksrepublik Polen hingegen nicht ausreichend verbindlich und lediglich in einem Protokoll behandelt. Die vertragliche Vereinbarung diene nicht der tatsächlichen Verbesserung der Lage aller in Polen verbleibenden Deutschen. Es würden keine gesicherten Möglichkeiten zur Ausreise geschaffen. Deutschland ginge ohne Not in Vorleistung. Die Verwendung der geleisteten Gelder sei nicht gesichert.

Die Regierungskoalition konterte, die Union würde mit Ihrem Nein außenpolitisch verantwortungslos handeln. Mit ihrem Verhalten blockiere sie die Heimkehr von 125.000 Deutschen. Dem Oppositionsargument, die Abrede über die Ausreise sei nicht in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag - wie das Kredit- und das Rentenabkommen -, sondern nur in einem Protokoll festgelegt und damit nicht verbindlich, widersprach Genscher: „Im Ausreiseprotokoll sichert die polnische Seite die Ausreise von 120.000 bis 125.000 Deutschen in einem Zeitraum von vier Jahren zu. Diese Zusicherung ist völkerrechtlich verbindlich.“

„Die Grenzen des Möglichen sind erreicht“

Zweifel der Union, dass die Polen die im Abkommen vage gehaltene Offenhaltungsklausel für weitere Ausreisewillige über das fest vereinbarte Kontingent hinaus auch tatsächlich erfüllen, versuchte er zu entkräften. „Die Bundesregierung ist überzeugt, dass auch die polnische Seite gewillt ist, dieses Kapitel durch Praktizierung der Offenhaltungsklausel im Interesse der weiteren Gestaltung unserer Beziehungen zu beenden.“

Dem Unionsvorwurf, man habe schlecht verhandelt, entgegneten die Koalitionäre Genscher und Schmidt: Die Grenzen des Möglichen seien erreicht. Im Übrigen stellte der Bundeskanzler klar: Die Außenpolitik dürfe nicht zum Instrument innerparteilicher Auseinandersetzungen und Taktik gemacht werden. Weiter machte er mit Blick auf die notwendige Zustimmung des Bundesrates für das Abkommen deutlich: Außenpolitik sei dem Sinne der Verfassung nach Sache der Bundesregierung, des Bundestages, soweit es um Ratifikationen geht, nicht aber des Bundesrates, wie ja auch die Bundesregierung nur dem Bundestage und nicht dem Bundesrate verantwortlich sei.

Elfstündige Debatte im Bundestag

Elf Stunden Redezeit hatten die Fraktionen für die Debatte vereinbart. Etwas später als geplant sprach sich der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Abkommens (7/4310, 7/4731) aus. Eine überwiegende Mehrheit der Opposition um den Fraktionsvorsitzenden Karl Carstens stimmte gegen die Verträge.

Allerdings sprachen sich auch elf teils prominente Abgeordnete der CDU und Mitglieder im CDU-Bundesvorstand wie der frühere Fraktionsvorsitzende Dr. Rainer Barzel, Ex-Bundesaußenminister Gerhard Schröder, CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Richard von Weizsäcker oder Dr. Norbert Blüm für die Verträge aus.

Strauß-Aufruf zur Ablehnung der Verträge

Da durch das Rentenabkommen auch Interessen der Bundesländer betroffen waren - ein Teil der zahlungspflichtigen Versicherungsträger sind Länderanstalten  -, bedurfte die deutsch-polnische Vereinbarung der Zustimmung des Bundesrates. Im Bundesrat aber hatten die unionsgeführten Länder die Mehrheit. Dieser hatte sich mit seiner Unionsmehrheit bereits am 7. November 1975 in einer Stellungnahme gegen die Ratifizierung des Abkommen ausgesprochen.

Zuvor hatte der CSU-Vorsitzende Franz-Josef Strauß in einem am 25. Oktober 1975 bekanntgewordenen Brief alle Unionsabgeordneten und Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder zur Ablehnung der Polenverträge aufgerufen und die Notwendigkeit einer geschlossenen Haltung mit Blick auf die im Herbst anstehende Bundestagswahl betont.

Umschwenken der unionsgeführten Länder

Eine Zusatzerklärung aus Warschau zur Ausreisemöglichkeit weiterer Deutscher auch nach 1979, die Zusage von Länderchefs wie dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht (CDU), die Handlungsfähigkeit der Länderkammer nicht beeinträchtigen zu wollen, und die Tatsache, dass sich inzwischen auch Helmut Kohl, der sich als Vertreter des Bundesrates noch im Bundestag gegen eine Ratifizierung der Verträge ausgesprochen hatte, für eine Zustimmung des Bundesrates einsetzte, führte zu einem Umschwenken der unionsgeführten Länder. Einmütig stimmten die Länder am 12. März 1976 für die Polen-Verträge.

Von 1976 bis zum Jahresende 1990 sind mehr als 900.000 - in aller Regel deutschstämmige - Personen von Polen nach Deutschland gezogen und gehören damit zu dem Personenkreis, der eine deutsche Rente nach dem Sozialversicherungsabkommen von 1975 bekommt oder unter bestimmten Voraussetzungen bekommen kann. (klz/12.02.2016)