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Mit der Kontrolle von Rüstungsexporten befasst sich der Bundestag am Freitag, 19. Februar 2016. Im Mittelpunkt der Aussprache steht ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorzulegen. Die Debatte beginnt gegen 12.35 Uhr und soll 45 Minuten dauern.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Im Anschluss an die Debatte soll über diesen Antrag sowie über einen etwas älteren Antrag der Grünen (18/4940) abgestimmt werden. In diesem älteren Antrag hatte die Fraktion bereits Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz formuliert.
Vor allem die Menschenrechtslage, die Gefahr innerer Repression und die Verwicklung in einen bewaffneten Konflikt sollten nach dem Willen der Grünen als Entscheidungskriterien sowohl im Außenwirtschaftsgesetz als auch im Kriegswaffenkontrollgesetz verankert werden. Ebenfalls gesetzlich verankert werden müssten auch die acht Kriterien des gemeinsamen Standpunkts des EU-Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern.
Durch eine Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes soll die nach Ansicht der Fraktion verfassungswidrige Delegation der Entscheidungen über Kriegswaffen vom Bundeskabinett auf das Wirtschaftsressort beendet und sichergestellt werden, dass in Zukunft das gesamte Kabinett an Stelle des Bundessicherheitsrates entscheidet. Auch die Berichtspflichten der Regierung sollen ausgedehnt werden. Die Fraktion wirft der Regierung in diesem Zusammenhang vor, ihren Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag nicht ausreichend nachzukommen.
,,Obwohl die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern dem Ziel dienen, Rüstungsexportentscheidungen an strenge menschenrechtliche Kriterien zu koppeln und Exporte an Drittstaaten zu einer Ausnahme zu machen, stellen gerade diese Exporte heute den Hauptanteil dar", kritisieren die Abgeordneten. So seien 2013 62 Prozent der Waffen an Staaten verkauft worden, die weder Mitglieder der EU noch der Nato seien.
Auf Exporte an diese sogenannten Drittstaaten seien 3,6 Milliarden Euro des Gesamtvolumens der Einzelgenehmigungen von 5,8 Milliarden Euro entfallen. Hauptabnehmer deutscher Militärgüter seien heute Algerien, Katar, Saudi-Arabien und Indonesien.
Die Fraktion hatte die Bundesregierung bereits in diesem Antrag aufgefordert, ein entsprechendes Rüstungsexportkontrollgesetz vorzulegen. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag beraten und dem Plenum des Bundestages empfohlen, ihn abzulehnen (18/7030). (mik/11.02.2016)