Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Anhörung zur Änderung der Tabakrichtlinie

Die Umsetzung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie in deutsches Recht steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Befragung von Sachverständigen im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages. Sechs Experten stehen am Mittwoch, 17. Februar 2016, ab acht Uhr den Abgeordneten unter Vorsitz von Alois Gerig (CDU/CSU) Rede und Antwort. Die Sitzung beginnt um 8 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert etwa zwei Stunden.

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Warnbilder und Aromen

Mit dem Gesetzentwurf (18/7218) sollen in Zukunft zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakpackungen für Warnbilder und zusätzliche Hinweise bedruckt werden. Außerdem soll neben den neuen Text-Bild-Warnhinweisen auch das Überdecken des Tabakgeschmacks durch Aromen unterbunden werden. Um Fälschungen vorzubeugen, sollen Verpackungen künftig ein individuelles Erkennungs- sowie ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.

Die Abgeordneten interessiert unter anderem, inwiefern es den Zigarettenherstellern möglich ist, sich auf die Umsetzung der EU-Vorgaben in Bezug auf größere Warnhinweise auf den Verpackungen technisch einzustellen. Auch über Möglichkeiten zur Regelung von Übergangsfristen soll gesprochen werden, die zur Umstellung der Druckwalzen nötig werden könnte. Nach Aussage der Hersteller könnte die Zeit dafür nicht mehr reichen.

Regelungen zu Werbeverboten

Mit dem Gesetzentwurf soll auch der Umgang mit E-Zigaretten und Nachfüllbehälter geregelt werden. Das Gesetz enthalte Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit, Verpackungsgestaltung und Handlungspflichten der Hersteller, zu Importeuren und Händlern sowie zum Rückruf-Management. Darüber hinaus sollen Regelungen zu Werbeverboten vorgenommen werden, die der EU-Tabakwerberichtlinie und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste entsprechen. Die Abgeordneten interessieren in diesem Zusammenhang Einschätzungen darüber, welchen Einfluss Werbung und Inhalts- und Zusatzstoffe auf das Konsumverhalten insbesondere von Kindern und Jugendlichen haben.

Die Sachverständigen sollen sich auch dazu äußern, welche bundespolitischen Maßnahmen erfolgen sollten, um die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die Gesundheitsgefahren des E-Zigarettenkonsums geringer sind als die des Tabakrauchens, für die Nikotinentwöhnung von Rauchern zu nutzen. Auch die Kontrolle des Verbots von gesundheitsschädlichen Aroma- und Zusatzstoffen in Tabakerzeugnissen und Liquids von E-Zigaretten sowie eine Einschätzung über die Maßnahmen zur Prävention stehen auf der Agenda. (eis/04.02.2016)

Zeit: Mittwoch, 17. Februar 2016, 8 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: el-ausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände:

Einzelsachverständige: