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Die Vergabe von Immobilienkrediten soll umfassend neu geregelt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU (18/5922) war bereits am 14. Oktober 2015 Gegenstand einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Inzwischen liegt auch eine umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates mit der Gegenäußerung der Bundesregierung (18/6286) dazu vor, sodass sich der Ausschuss am Montag, 15. Februar 2016, erneut in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema befassen wird. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 19 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Vorgesehen ist unter anderem, dass bereits zur Erstellung der vorvertraglichen Informationen die Kreditwürdigkeit des Darlehensinteressenten geprüft werden muss. Diese Prüfpflicht soll künftig nicht nur aufsichtsrechtlich, sondern auch zivilrechtlich mit Sanktionsmöglichkeiten versehen werden. Ist die Kreditwürdigkeit eines Interessenten nicht gegeben, soll es künftig verboten sein, einen Vertrag abzuschließen.
Ein weitgehendes Verbot ist zudem für sogenannte Koppelungsgeschäfte vorgesehen, sofern das zu koppelnde Finanzprodukt nicht ausnahmsweise im Interesse der Verbraucher liegt. Zudem sollen Vorgaben für die Beratung bei der Darlehensvergabe rechtlich normiert werden. Ebenso ist geplant, die Berechnung des effektiven Jahreszinses einheitlich zu regeln. Immobiliendarlehensvermittler sollen sich künftig registrieren lassen müssen. Auch sollen die Zulassungsvoraussetzungen in der Gewerbeordnung verschärft werden.
Schließlich will die Regierung einen „Honorar-Immobiliendarlehensberater“ einführen und Banken dazu verpflichten, bei dauerhafter und erheblicher Überziehung des Kontos eines Kreditnehmers eine Beratung über kostengünstigere Alternativen zur Kontoüberziehung anzubieten.
Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungs- und Prüfwünsche vorgebracht, die sich unter anderem auf die zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts bei Immobiliendarlehensverträgen beziehen, die nach dem 20. März 2016 abgeschlossen werden. So sollen Darlehen, die formal unentgeltlich sind („Null-Prozent-Finanzierung“) ebenfalls von den Vorschriften über Verbraucherdarlehen erfasst und in eine Rechte- und Pflichtenregime eingefügt werden. Die Regierung erklärt dazu, sie solle diesen Vorschlag des Bundesrates prüfen. (scr/02.02.2016)
Zeit: Montag, 15. Februar 2016, 19 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.