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Neue Bedingungen für Psychiatrie-Einweisungen

Die Bundesregierung hat mit einem Gesetzentwurf darauf reagiert, dass sich immer mehr Menschen aufgrund eines Gerichtsentscheids in der geschlossenen Psychiatrie befinden und dieser Maßregelvollzug immer länger dauert. Ihr Entwurf zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraf 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften (18/7244) ist am Montag, 15. Februar 2016, Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 16 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

„Auf gravierende Fälle beschränken“

Im Vorfeld der Entstehung des Gesetzentwurfs hatte der Fall des möglicherweise zu Unrecht im Maßregelvollzug untergebrachten Gustl Mollath für erhebliches Aufsehen gesorgt. Mit dem neuen Gesetz will die Regierung die „Anforderungsvoraussetzungen“ des Strafrechts für eine Unterbringung in der Psychiatrie konkretisieren. Die Anordnungen sollen sich stärker auf „gravierende Fälle“ beschränken. Eine Unterbringung über mehr als sechs Jahre soll nur noch zulässig sein, wenn andernfalls Taten mit einer „schweren seelischen oder körperlichen Schädigung“ der Opfer drohen. Die „Gefahr rein wirtschaftlicher Schäden“ soll nicht mehr ausreichen.

Darüber hinaus will die Regierung „prozessuale Sicherungen“ ausbauen, um unverhältnismäßig lange Unterbringungen zu vermeiden. Häufige als bisher soll überprüft werden, ob eine Fortdauer des Maßregelvollzugs angebracht ist. Die Anforderungen an Gutachter sollen erhöht werden, und es soll nicht mehr zweimal hintereinander derselbe Gutachter eingesetzt werden dürfen. Präziser fassen will die Regierung zudem eine bisher von den Gerichten unterschiedlich ausgelegte Bestimmung zur Einweisung in eine Entziehungsanstalt. (pst/02.02.2016)

Zeit: Montag, 15. Februar 2016, 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen