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Neuer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften

Der Rechtsrahmen von Verwertungsgesellschaften (VG), die geistige Urheberrechte gegenüber Rechtenutzern geltend machen – beispielsweise von Musikern gegenüber Radiosendern – soll europaweit harmonisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/7223) vorgelegt, mit dem die EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt (VG-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Dazu liegt auch eine Stellungnahme des Bundesrates mit der Gegenäußerung der Bundesregierung vor (18/7453). Der Rechtsausschuss befasst sich am Mittwoch, 17. Februar 2016, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 15.30 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Anspruch auf Geräte- und Speichermedienvergütung sichern

Um europaweit vergleichbare Standards zu bekommen, soll künftig Vieles im Gesetz stehen, was bisher unterhalb des gesetzlichen Rahmens geregelt wurde, etwa in den Satzungen der Verwertungsgesellschaften oder in ihren Wahrnehmungsverträgen mit den Urhebern. Zu den Zielen gehört auch, Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden über die Verwertungsgesellschaften zu schaffen.

Ferner soll die Reform dazu dienen, Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Geräte- und Speichermedienvergütung schneller und effizienter zu gestalten, die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften effizienter zu machen und den gesetzlichen Anspruch auf die Geräte- und Speichermedienvergütung gegenüber den Vergütungsschuldnern zu sichern. Schließlich sollen die Verwertungsgesellschaften auch den veränderten Anforderungen durch Digitalisierung und Vernetzung gewachsen bleiben. (pst/02.02.2016)

Zeit: Mittwoch, 17. Februar 2016, 15.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen