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Nächste Woche im Plenum des Bundestages

Von Mittwoch, 17. Februar, bis Freitag, 19. Februar 2016, debattiert der Bundestag unter anderem über die von der Bundesregierung geplante Novellierung von Finanzmarktvorschriften, Konsequenzen aus den Pkw-Abgasmanipulationen des VW-Konzerns sowie einen von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf, der die Ausweisung von straffälligen Ausländern erleichtern soll. Auf der Tagesordnung stehen außerdem eine vereinbarte Debatte zum 25-jährigen Bestehen des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag und die abschließende Beratung des EU-Jahresberichts über Menschenrechte und Demokratie. Am Mittwoch, 17. Februar, gibt Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat ab, der am 18. und 19. Februar in Brüssel tagt. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. 

Mittwoch, 17. Februar 

Regierungserklärung zum Europäischen Rat: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr mit einer Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat, der am 18. und 19. Februar 2016 in Brüssel tagt. Zwei Themen werden auf dieser Tagung im Mittelpunkt stehen: Zum einen werden die Staats- und Regierungschefs über einen Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Rats Donald Tusk diskutieren, der eine Neuregelung für Großbritannien innerhalb der Europäischen Union vorsieht. Zum anderen wird sich der Europäische Rat einen Überblick darüber verschaffen, inwiefern seine als Reaktion auf die Migrations- und Flüchtlingskrise gefassten Beschlüsse umgesetzt worden sind. Die sich an die 20-minütige Regierungserklärung der Kanzlerin anschließende Aussprache im Bundestag wird eine knappe Stunde dauern.

Regierungsbefragung: Die Sitzung wird um 14.45 Uhr mit der Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen fortgesetzt. 35 Minuten sind dafür vorgesehen.

Fragestunde: Ab 15.20 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.

Donnerstag, 18. Februar  

Novellierung von Finanzmarktvorschriften: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes. Laut Bundesfinanzministerium (BMF) soll es die Marktmissbrauchsrichtlinie, die Marktmissbrauchsverordnung, die EU-Verordnung über Zentralverwahrer sowie die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte im deutschen Recht verankern. Diese europäischen Rechtsakte seien im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet worden, um die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte sowie den Anlegerschutz zu verbessern. Zur Verankerung der europäischen Rechtsakte im deutschen Recht sind dem BMF zufolge zahlreiche Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz, Kreditwesengesetz, Kapitalanlagegesetzbuch und Versicherungsaufsichtsgesetz erforderlich, die neben der Anpassung der nationalen Regelungen an die EU-Vorgaben der Verschärfung der Straf- und Bußgeldvorschriften sowie der Schaffung von weiteren Aufsichtsbefugnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dienten. Für die erste Lesung sind 85 Minuten vorgesehen.

Schlussfolgerungen aus den Pkw-Abgasmanipulationen: Um 10.25 Uhr steht die abschließende Beratung dreier Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke (18/6325) und Bündnis 90/Die Grünen (18/6070, 18/6334), in denen eine konsequente Aufarbeitung des Pkw-Abgasskandals beim VW-Konzern gefordert wird, auf der Tagesordnung. Die Linke fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung unter anderem auf, zum Schutz der abhängig Beschäftigten darauf hinzuwirken, dass die Folgen des organisierten Betrugs bei VW nicht auf die Mitarbeiter abgewälzt werden. Zudem soll die Regierung eine unabhängige Kommission zur Erarbeitung eines umfassenden Berichts zum Abgasskandal einsetzen. Die Grünen-Fraktion verlangt in ihren beiden Anträgen größtmögliche Transparenz, was Verbrauch und Emissionen von Pkw betrifft. Um dies zu erreichen, soll laut Vorlage das Emissionsverhalten von Diesel- und Benzinmodellen künftig  im realistischen Fahrbetrieb geprüft werden. In erster Lesung beraten werden zudem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zum gleichen Thema. Die Debatte wird 85 Minuten dauern.

25 Jahre Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag: Um 11.50 Uhr geht es weiter mit einer vereinbarten Debatte zum Thema „25 Jahre wissenschaftliche Politikberatung – Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag“. Seit 1990 wird der Bundestag vom Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) im Hinblick auf Chancen und Risiken wissenschaftlich-technologischer Entwicklungen und notwendige oder mögliche Handlungsoptionen des Parlaments beraten. In dieser Zeit hat das TAB 200 Technikfolgenanalysen vorgelegt. Eine Stunde ist für die vereinbarte Debatte vorgesehen.

Europäisches System der Finanzaufsicht: Um 13 Uhr beraten die Abgeordneten über einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Europäisches System der Finanzaufsicht effizient weiterentwickeln“. In der Vorlage, über die nach 45-minütiger Debatte abgestimmt wird, fordern die Koalitionsfraktionen mehr Transparenz und Kontrolle der EU-Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs). Zudem sollen sich die ESAs in ihrer Arbeit auf den Rahmen beschränken, den der Gesetzgeber zur Regulierung des Finanzmarkts gesteckt hat.

Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung: Um 13.45 Uhr werden zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen Die Linke (18/8, 18/7375) und Bündnis 90/Die Grünen (18/5098, 18/7257) zur Einführung der Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren abschließend beraten. Der Entwurf der Fraktion Die Linke sieht vor, die derzeitige „eingetragene Lebenspartnerschaft“ durch die Möglichkeit zur Eheschließung zu ersetzen. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt bleiben. Nach Ansicht der Linksfraktion stellt es eine „konkrete und symbolische Diskriminierung“ von gleichgeschlechtlichen Paaren dar, dass sie bis heute nicht heiraten können und im Steuerrecht und im Adoptionsrecht gegenüber Ehepaaren benachteiligt sind. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, im Bürgerlichen Gesetzbuch festzuschreiben, dass eine Ehe von „zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit“ geschlossen werden kann. Paare, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, sollen zudem die Möglichkeit bekommen, diese in eine Ehe umzuwandeln. Für die Aussprache sind 45 Minuten vorgesehen.

Neuregelung des Kulturgutschutzrechts: Um 14.30 Uhr geht der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts in die erste Lesung. Ziel ist es laut Bundesregierung, den Schutz von Kulturgut „umfassend zu stärken und besser gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen“. Dazu sollen unter anderem die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes in einem neuen, einheitlichen Gesetz zusammengeführt werden. Mit der umstrittenen Vorlage, die im vergangenen Jahr zu heftigen öffentlichen Diskussionen führte, soll der Regierung zufolge auch die Rückgaberichtlinie der EU von Mai 2014 umgesetzt werden. 45 Minuten wird die Debatte dauern.  

Gleichstellung im Kulturbetrieb: Ebenfalls 45 Minuten sind für die um 15.15 Uhr beginnende abschließende Beratung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gleichstellung im Kulturbetrieb (18/2881, 18/7351) vorgesehen. Da Frauen nach Ansicht der Fraktion im Kulturbetrieb noch immer unterrepräsentiert und benachteiligt sind, fordert sie die Bundesregierung in der Vorlage auf, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um bessere Grundlagen für die Gleichstellung von Frauen im Kulturbereich zu schaffen. So soll der Bund nach dem Willen der Grünen-Fraktion bei den durch ihn finanzierten oder bezuschussten Institutionen und Projektträgern eine geschlechterparitätische Vergabe von Führungspositionen, Intendanzen, Stipendien und Werkaufträgen sowie bei der Besetzung von Orchestern und bei Ausstellungen von Werken zeitgenössischer Künstler und Künstlerinnen festlegen, soweit dem keine künstlerischen Vorgaben entgegenstehen. Dies müsse auch bei der Besetzung von Jurys zur Auswahl von Preisen, Förderprogrammen und Projekten gelten. Zudem soll die Bundesregierung auf die Bundesländer einwirken, ebenfalls entsprechende Förderkriterien festzulegen.

Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Ab 16 Uhr debattiert der Bundestag 45 Minuten lang abschließend über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/5922, 18/6286). Ziel ist es laut Regierung, die Interessen von Kreditgeber und Kreditnehmer besser in Einklang zu bringen und Erwerber von Eigenheimen besser vor Übervorteilung zu schützen. Im Paket mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sollen auch Grenzen für Dispositions- und Überziehungskredite mitbeschlossen werden. Ihr Zinssatz soll künftig um nicht mehr als acht Prozent über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen. Abschließend mitberaten wird zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/2741), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Zinssatz für eingeräumte Dispositionskredite und für geduldete Überziehungskredite auf maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der EZB zu deckeln. Außerdem sollen die Banken verpflichtet werden, die aktuellen Zinssätze im Internet und in den Filialen deutlich sichtbar zu veröffentlichen sowie eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen für Dispo- und Überziehungskredite einzuräumen.

Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern: Im Anschluss beraten die Abgeordneten ab 16.45 Uhr 30 Minuten lang in erster Lesung über einen Antrag der Fraktion Die Linke, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen.

Bundeswehreinsatz EUTM Somalia: Um 17.15 Uhr geht der Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia fortzusetzen, in die erste Lesung. Das gegenwärtige Mandat ist bis März 2016 befristet. Derzeit sind etwa zehn Bundeswehrsoldaten im Rahmen der Mission, die das Land am Horn von Afrika beim Aufbau funktionsfähiger Sicherheitsstrukturen unterstützen soll, im Einsatz. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Spezialistenausbildung und die Ausbildung von Führungskräften der somalischen Armee sowie die strategische Beratung des somalischen Generalstabs und des Verteidigungsministeriums. 30 Minuten sind für die Debatte vorgesehen.  

Steuerbegünstigung bei Immobilienspekulationen: Weiter geht es mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Immobilienspekulation beenden – Steuerbegünstigung für Share Deals abschaffen“, der ab 17.45 Uhr eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten wird.

Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes: Ab 18.15 Uhr befassen sich die Abgeordneten 30 Minuten lang abschließend mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (18/6986). Der Entwurf sieht vor, die Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistung und der Wassernutzung aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Wasserhaushaltsgesetz zu verankern. Zudem wird eine Regelung zur Deckung der Kosten der Wassernutzung übernommen. Demnach gilt vor allem das Verursacherprinzip, wenn es im Rahmen von Wassernutzung „zu Beeinträchtigungen oder Schädigungen der aquatischen Umwelt“ kommt, heißt es in der Begründung. Eine weitere Änderung ist im Abwasserabgabengesetz vorgesehen. Damit soll der Status quo der Festsetzung der Abwasserabgabe beibehalten werden. Klarstellungsbedarf besteht laut Regierung, weil sich eine geplante Änderung der Abwasserverordnung auf die Höhe der Abwasserabgabe auswirken könnte.

Beziehungen zu Kuba: Ein Antrag der Fraktion Die Linke, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Beziehungen zu Kuba weiter zu verbessern, wird ab 18.45 Uhr 30 Minuten lang beraten. Hintergrund ist die zunehmende Normalisierung der Beziehungen zwischen den USA und dem Inselstaat, die auch auf das Verhältnis Kubas zu anderen Ländern Auswirkungen hat. So hatte im Juli 2015 Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) als erster bundesdeutscher Außenminister überhaupt den Inselstaat besucht.

Freitag, 19. Februar 

Ausweisungsrecht: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung des von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern. Der Entwurf sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Eigentumsdelikte wie Diebstahl können zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden. Nach den zahlreichen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln hatte sich die Bundesregierung Anfang Januar 2016 darauf verständigt, kriminelle Ausländer deutlich schneller auszuweisen, am 11. Januar hatten Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen gemeinsamen Vorschlag vorgestellt. Die Aussprache wird 85 Minuten dauern.

EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie: Ab 10.25 Uhr berät der Bundestag 85 Minuten lang abschließend den EU-Jahresbericht 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt. In dem Bericht heißt es, dass sich der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in vielen Ländern verringert habe, dass Restriktionen gegen Nichtregierungsorganisationen zunähmen und dass Aktivisten schikaniert werden und schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt seien. Sich selbst stellt die EU ein gutes Zeugnis aus. So habe sie im Laufe des Jahres 2014 zahlreiche Menschenrechtsverletzungen weltweit zur Sprache gebracht und formale Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit 37 Partnerländern und regionalen Zusammenschlüssen abgehalten. Darüber hinaus hätten viele der 79 dem Cotonou-Abkommen angehörenden afrikanischen, karibischen und pazifischen Länder einen Dialog mit der EU geführt. Zum ersten Mal habe zudem ein Menschenrechtsdialog mit Myanmar (Birma) stattgefunden.

Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung: Weiter geht es um 11.50 Uhr mit der abschließenden Beratung eines Antrags der Fraktion Die Linke (18/4449, 18/5158), in dem sie sich für ein Programm „für gute öffentlich geförderte Beschäftigung“ stark macht. Sie verweist darin auf die konstant hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen, die bisher kaum von der guten wirtschaftlichen Konjunktur profitierten. Vor diesem Hintergrund seien die 10.000 Stellen des geplanten Programms „Soziale Teilhabe“ unzureichend, heißt es in dem Antrag. Die Linke fordert stattdessen einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit 200.000 Stellen für alle Erwerbslosen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind. In erster Lesung mitberaten wird zudem ein weiterer Antrag der Fraktion, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung zu stärken. Für die Aussprache sind 45 Minuten vorgesehen.

Rüstungsexportkontrolle: Im Anschluss debattieren die Abgeordneten ab 12.35 Uhr 45 Minuten lang abschließend über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4940, 18/7030), in dem gefordert wird, die in den politischen Grundsätzen der Bundesregierung enthaltenen Entscheidungskriterien für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Kriegswaffenkontrollgesetz und im Außenwirtschaftsgesetz  zu verankern. Durch eine Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes soll die nach Ansicht der Fraktion verfassungswidrige Delegation der Entscheidungen über Kriegswaffen vom Bundeskabinett auf das Wirtschaftsressort beendet und sichergestellt werden, dass in Zukunft das gesamte Kabinett an Stelle des Bundessicherheitsrates entscheidet. Auch die Berichtspflichten der Regierung sollen ausgedehnt werden. Die Fraktion wirft der Regierung in diesem Zusammenhang vor, ihren Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag nicht ausreichend nachzukommen. In erster Lesung mitberaten wird ein weiterer Antrag der Fraktion, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorzulegen.    

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (cum-ex): Ab 13.20 Uhr berät der Bundestag in erster Lesung über einen von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Antrag (18/6839), in dem der Bundestag aufgefordert wird, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der die zwischen 1999 und 2012 vollzogene Praxis der „Cum-Ex-Geschäfte“ aufklären soll. Bei dieser Form der Steuergestaltung sei es zur Erstattung von zuvor nicht gezahlten Steuern gekommen, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Der Untersuchungsausschuss soll aus acht Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern bestehen. Für die Aussprache sind 30 Minuten vorgesehen. (nal/10.02.2016)