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Die Bundesregierung will EU-Vorgaben zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse vor allem von Banken und Versicherungen in deutsches Recht umsetzen. Ihr Gesetzentwurf (18/7219) und die Stellungnahme des Bundesrates dazu (18/7454) sind Gegenstand einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 22. Februar 2016. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 12 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
In die genannte Kategorie von Unternehmen fallen in Deutschland derzeit rund 3.100 Unternehmen, wie es in der Stellungnahme des Normenkontrollrates zu dem Gesetzentwurf heißt. Anlass für das Gesetz war die Rolle der Abschlussprüfer in der Finanzkrise. Ziel sei es, die Qualität der Abschlussprüfungen zu verbessern und die Aussagekraft des Prüfungsergebnisses zu steigern, so die Regierung. Daneben solle der von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dominierte Markt der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auch für kleinere Konkurrenten geöffnet werden.
Der Gesetzentwurf sieht Änderungen einer Vielzahl von Gesetzen vor, darunter des Handelsgesetzbuchs, des Publizitätsgesetzes, des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes, des Genossenschaftsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Einem Teil der nach EU-Recht erforderlichen Änderungen habe die Bundesregierung bereits im Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (18/6282) Genüge getan, schreibt die Regierung. Der Bundestag hatte dieses Gesetz am 3. Dezember 2015 verabschiedet (18/6907). (pst/08.02.2016)
Zeit: Montag, 22. Februar 2016, 12 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.