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Was Insolvenzverwalter künftig tun dürfen

Die Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen beseitigen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/7054) vorgelegt, der im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 24. Februar 2016, steht. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Bei dem Gesetzentwurf geht es vor allem darum, wie die Möglichkeit von Insolvenzverwaltern genau ausgestaltet sein soll, um bereits vor dem Insolvenzantrag vollzogene Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern. Dabei sollen unangebrachte Härten für Gläubiger vermieden werden, darunter auch für Arbeitnehmer, denen für erbrachte Arbeitsleistungen ihr Lohn zusteht.

„Angemessener Ausgleich“

Wie es in der Begründung heißt, will die Bundesregierung damit auf Klagen aus der Wirtschaft und der Wissenschaft eingehen, wonach das geltende Insolvenzanfechtungsrecht „unverhältnismäßige und unkalkulierbare Risiken“ mit sich bringe. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen gewährleisten, dass das Insolvenzanfechtungsrecht in seiner praktischen Handhabung einen angemessenen Ausgleich zwischen Insolvenzgläubigern und denjenigen schafft, gegen die sich insolvenzanfechtungsrechtliche Ansprüche richten.

Die Regierung will unter anderem vermeiden, dass sich für einen Gläubiger Nachteile daraus ergeben, dass er einem Schuldner in der Vergangenheit Zahlungserleichterungen gewährt hat. Arbeitnehmer sollen besser davor geschützt werden, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Arbeitsentgelte zurückfordert. Künftig sollen Arbeitnehmerentgelte nicht angefochten werden können, solange zwischen Arbeitsleistungen und Lohnzahlung nicht mehr als drei Monate liegen.

Auch sollen Gläubiger besser davor geschützt werden, dass eine erfolgreiche Vollstreckung wieder rückgängig gemacht wird. Zudem soll eine Bestimmung zur Verzinsung von Anfechtungsansprüchen geändert werden, die nach Regierungsangaben bisher häufig dazu führt, dass Anfechtungen verschleppt werden, um Zinsgewinne zu erzielen. (pst/08.02.2016)

Zeit: Montag, 24. Februar 2016, 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen