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Roland Claus, Die Linke 

Diplom-Ingenieurökonom

Wahlkreis 073 Burgenland - Saalekreis
Gewählt über Landesliste  Sachsen-Anhalt

Geboren am 18. Dezember 1954 in Hettstedt; konfessionslos; getrennt lebend; zwei Kinder.

Schulbildung in Hettstedt; Abitur in Spezialklassen an der Technischen Hochschule Merseburg, dort auch Studium; 1976 Abschluss Diplomingenieurökonom.

1976 bis 1989 diverse Funktionen in der FDJ, unter anderem als erster Sekretär der Bezirksleitung Halle; seit 1978 Mitglied der SED; 1990 bis 1991 Bezirksvorsitzender der PDS Halle; 1990 bis 1997 Landesvorsitzender Sachsen-Anhalt; März bis Oktober 1990 Mitglied der Volkskammer; 1990 bis 1998 des Landtages von Sachsen-Anhalt.

Mitglied des Bundestages 1998 bis 2002 und seit 2005; 1998 bis 2000 Parlamentarischer Geschäftsführer; 2000 bis 2002 Vorsitzender der PDS-Fraktion; 2003 bis 2005 Koordinator der PDS-Fraktionsvorsitzenden-Konferenz; seit 2005 Ostkoordinator der Fraktion Die Linke.


Kontakt

Roland Claus, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obmann

  • Haushaltsausschuss

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarisches Finanzmarktgremium
  • Finanzausschuss
  • Haushaltsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Gremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) und § 6 Absatz 2 des ESM-Finanzierungsgesetzes (ESMFinG)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.